Bad Kleinkirchheim plant Bebauungsplan für Trattlerhof

Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim legt einen integrierten Flächenwidmungs- und Teilbebauungsplan für das Hotel Trattlerhof auf.
Die Gemeinde Bad Kleinkirchheim will einen integrierten Flächenwidmungs- und Teilbebauungsplan mit der Bezeichnung „Hotel Trattlerhof – Neuverordnung“ beschließen. Das Vorhaben betrifft mehrere Parzellen in der Katastralgemeinde Kleinkirchheim.
Konkret umfasst die Planung die Parzellen Nummer 83/1, 83/4, 83/5, 89/1 und 100/4 sowie Teilflächen der Parzellen Nummer 10/2, 84/1, 87/1 und 100/6. Die Gemeinde stützt sich dabei auf das Kärntner Raumordnungsgesetz 2021.
Einsichtnahme und Einwendungen möglich
Der Entwurf der Verordnung sowie alle grafischen Unterlagen können von 20. Juli bis 17. August 2026 eingesehen werden. Die Dokumente liegen während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf und sind auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Innerhalb der vierwöchigen Frist kann jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, schriftlich begründete Einwendungen beim Gemeindeamt einreichen. Der Gemeinderat muss die fristgerecht eingebrachten Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung berücksichtigen.
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