Bausperre in Graberner Kellergassen: Genehmigung nötig
In den Kellergassen der Marktgemeinde Grabern gilt seit Anfang April eine Bausperre. Alle baulichen Veränderungen im Außenbereich müssen vorab mit der Baubehörde abgestimmt werden. Gleichzeitig gibt es Förderungen für Sanierungen.
Die Marktgemeinde Grabern weist Kellerbesitzer und -pächter darauf hin, dass in sämtlichen Kellergassen eine Bausperre in Kraft ist. Diese Regelung besteht seit Anfang April und betrifft alle Grundstücke mit der Flächenwidmung Bauland-Sondergebiet Presshaus/Keller. Die Gemeinde hat festgestellt, dass die Vorgabe von einigen Eigentümern nicht ausreichend beachtet wurde.
Die Bausperre bedeutet nicht, dass Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten grundsätzlich verboten sind. Vielmehr sollen bauliche Veränderungen mit dem historischen Erscheinungsbild und dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Kellergassen vereinbar sein. Die Gemeinde betont, dass die Kellergassen ein wertvoller Bestandteil der Kulturlandschaft und des kulturellen Erbes der Region sind.
Abstimmung mit Baubehörde erforderlich
Jede geplante Veränderung im Außenbereich eines Kellers muss vor Beginn der Arbeiten mit der Baubehörde abgestimmt oder dieser angezeigt werden. Dies betrifft unter anderem bauliche Veränderungen, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, Veränderungen an Fassaden und Dächern, Änderungen an Türen und Portalen sowie Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich. Auch geplante Abbrüche fallen unter diese Regelung.
Die Marktgemeinde ersucht dringend darum, vor Beginn jeglicher Arbeiten rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Dadurch könnten notwendige Schritte frühzeitig geklärt und unnötige Kosten oder Verzögerungen vermieden werden.
Kostenlose Bauberatung und Förderungen
Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Kellergassen besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Kellergassen-Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Dabei können mit Fachleuten des Landes Niederösterreich notwendige Sanierungsmaßnahmen gemeinsam festgestellt und mögliche Förderungen abgeklärt werden.
Die Förderung beträgt 40 Prozent der als förderbar anerkannten, errechneten Kosten zuzüglich der jeweiligen Pauschalbeträge in voller Höhe. Die Förderuntergrenze liegt bei 400 Euro, die Förderobergrenze bei 4.000 Euro. Die Höhe der förderfähigen Kosten wird anhand von Richtsätzen oder Pauschalen ermittelt.
Förderfähige Maßnahmen
Durch die verpflichtende Kellergassen-Bauberatung werden die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierungsmaßnahmen festgestellt und in einem Aufmaßblatt dokumentiert. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Förderung berechnet.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- Sanierung der Fassade inklusive Sichtschalung aus Holz: 80 Euro pro Quadratmeter
- Übersteigendes Dach: 50 Euro pro Quadratmeter
- Sanierung der Kellertür: 500 Euro pauschal
- Erhalt oder Sanierung bauhistorischer Besonderheiten wie Portale, Giebelschnitzereien oder Dekorelemente: 300 Euro pauschal
- Sanierung des Gait-Türls oder Boden-Türls: 300 Euro pauschal
- Sanierung und Gestaltung eines Freiplatzes mit Pflasterung: 250 Euro pro Quadratmeter
- Trockensteinmauer: 700 Euro pro Quadratmeter
Die angegebenen Werte verstehen sich als Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer und wurden auf Grundlage von Marktpreisen und konkreten Angeboten ermittelt.
Verstöße werden baupolizeilich überprüft
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die geltenden Vorgaben baupolizeilich überprüft werden müssen. Die dadurch entstehenden Kosten sind von der jeweiligen Kellerbesitzerin oder vom jeweiligen Kellerbesitzer zu tragen.
Das gemeinsame Ziel sei es, die besondere und historisch gewachsene Baukultur der Kellergassen zu bewahren und gleichzeitig eine sinnvolle Nutzung sowie behutsame Weiterentwicklung der Keller zu ermöglichen. Die Marktgemeinde ersucht, zukünftige Tätigkeiten und geplante Veränderungen frühzeitig abzustimmen und sich jedenfalls vor Beginn der Arbeiten mit der Baubehörde in Verbindung zu setzen.
Quelle: https://www.grabern.gv.at/Bausperre_in_den_Graberner_Kellergassen
Worüber spricht Grabern?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.