Begegnungszone in St. Georgen am Ybbsfelde verordnet

In der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde wird eine Begegnungszone eingerichtet. Betroffen sind der Feuerwehrplatz und die Unionstraße, wo künftig Tempo 20 gilt.
Der Bürgermeister von St. Georgen am Ybbsfelde hat eine Verordnung zur Einrichtung einer Begegnungszone erlassen. Die Maßnahme erfolgt auf Basis der Straßenverkehrsordnung und dient der Sicherheit sowie der Verbesserung des Fußgängerverkehrs.
Die Regelung umfasst die Gemeindestraßen Feuerwehrplatz (Parzellen 1779/2 und 505/2) sowie Unionstraße (Parzelle 1779/1), jeweils in der Katastralgemeinde St. Georgen/Y. In diesen Bereichen gelten ab sofort besondere Verkehrsregeln.
Tempo 20 und Vorrang für Fußgänger
In der Begegnungszone dürfen Fahrzeuglenker maximal 20 km/h fahren. Fußgänger haben das Recht, die gesamte Fahrbahn zu nutzen, dürfen den Verkehr aber nicht absichtlich behindern. Autofahrer müssen sowohl Fußgänger als auch Radfahrer besonders berücksichtigen und dürfen diese weder gefährden noch behindern.
Zudem müssen Fahrzeuglenker einen ausreichenden seitlichen Abstand zu festen Objekten und Einrichtungen einhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Beschilderung und Inkrafttreten
Die Begegnungszone wird durch entsprechende Hinweiszeichen gekennzeichnet. Diese werden an beiden Einmündungen des Feuerwehrplatzes in die Landesstraße 6050 sowie an der Einmündung der Unionstraße in die Landesstraße 6039 angebracht.
Die Verordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Ältere, widersprechende Verordnungen werden damit aufgehoben. Die Verordnung wurde am 10. Juli 2026 erlassen.
Quelle: https://st-georgen-ybbsfelde.gv.at/neuigkeiten/news/verordnung-einer-begegnungszone
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