Begegnungszone mit Tempo 20 bei Kindergarten eingerichtet

Mathias FischerMathias Fischer
Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern halten Schild „Zone 20“ in Österreich
© Sankt Georgen am Ybbsfelde

Rund um Kindergarten und Sportanlagen gelten ab sofort strengere Verkehrsregeln. Zwei Gemeindestraßen wurden zur Begegnungszone erklärt, in der maximal 20 km/h erlaubt sind.

Die Gemeindestraßen „Feuerwehrplatz“ und „Unionstraße“ – vom Fußballplatz bis zur Feuerwehr – sind ab sofort als Begegnungszone ausgewiesen. Damit gilt in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Entlang der neuen Zone befinden sich zahlreiche stark frequentierte Einrichtungen: Sport- und Spielplätze, ein Kindergarten sowie Spazier- und Wanderwege. Täglich sind hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und vor allem Kinder unterwegs.

Regeln für die Begegnungszone

In der Begegnungszone sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, Radfahrende und E-Scooter-Fahrende dürfen nebeneinander fahren.

Fahrzeuglenkende dürfen weder Fußgängerinnen und Fußgänger noch Radfahrende behindern. Sowohl innerhalb der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln. Halten und Parken ist an den ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Quelle: https://st-georgen-ybbsfelde.gv.at/neuigkeiten/news/mehr-sicherheit-durch-neue-begegnungszone

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