Benko vor Gericht: „Haselsteiner hat Druck gemacht“

Am Landesgericht Innsbruck hat am Mittwoch ein Prozess gegen Signa-Gründer René Benko begonnen. Ihm wird schwerer Betrug und betrügerische Krida vorgeworfen. Im Zentrum steht eine Garantieerklärung über fünf Millionen Euro an die Familienstiftung von Hans Peter Haselsteiner.
Der 49-Jährige muss sich wegen zweier Vorwürfe verantworten: Er soll die Haselsteiner-Privatstiftung durch eine Garantieerklärung um rund fünf Millionen Euro betrogen haben. Außerdem soll er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro vor dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht haben. Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht beide Tatbestände als erfüllt an.
Benko bekannte sich in beiden Punkten für nicht schuldig. Über Haselsteiner sagte er vor Richter Norbert Hofer: „Er hat mir die Garantie aufs Aug' gedrückt.“ Wenn der Industrielle behaupte, getäuscht worden zu sein, „dann lügt er“, so der Angeklagte.
Fünf Millionen für SportScheck
Laut Anklage gab Benko am 6. November 2023 – kurz vor der Insolvenz der Signa Holding – eine wahrheitswidrige Garantie ab. Vertreter der Privatstiftung sollen dadurch veranlasst worden sein, 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro zu verzichten. Das Geld sollte an die in Schwierigkeiten geratene Signa-Tochter SportScheck fließen. In der Garantieerklärung wurde die Rückzahlung bis spätestens 30. Juni 2024 zugesagt – was nicht erfolgte.
Benko erklärte, er habe Haselsteiner eine Botschaft von Signa-Sanierungsbeauftragtem Arndt Geiwitz übermittelt. Dieser habe darauf gedrängt, dass der Industrielle den fälligen Kaufpreis für den Erwerb von Signa-Development-Aktien aus dem Jahr 2022 bezahle. Haselsteiner habe zugestimmt, aber verlangt, dass das Geld treuhändig an Geiwitz überwiesen werde – als Unterstützung für SportScheck, faktisch aber an die Signa Holding, an der er beteiligt war.
„Er wollte mich zwingen, dass ich Interesse habe, dass die Signa-Sanierung funktioniert“, sagte Benko. „In der Hitze des Gefechtes hat er mir dann die Garantie aufs Auge gedrückt.“ Er habe ebenfalls in der Hitze des Gefechts zugestimmt. Haselsteiner habe sich auf die Garantie kapriziert, um an den Kaufpreis zu kommen.
Warum er die notariell beglaubigte Garantie abgegeben habe, obwohl er kein Organ der Signa Holding, sondern nur Beiratsvorsitzender und Berater gewesen sei? „Sie können sich nicht vorstellen, welchen Druck er gemacht hat“, antwortete Benko. Dem Industriellen sei wichtig gewesen, nicht doppelt in Anspruch genommen zu werden. Ob er damals fünf Millionen Euro hätte zahlen können? „Nein, aber für mich war nicht vorstellbar, dass der Garantiefall eintreten würde.“
„Jedes Mittel recht gewesen“
Dem Bauunternehmer sei „jedes Mittel recht gewesen“, so Benko. Dieser habe ihn auch dazu bringen wollen, dass seine Mutter oder die Laura-Privatstiftung die „wertlose Forderung über fünf Millionen Euro abkauft“. Der Text der Garantieerklärung sei „in Windeseile erstellt worden“ – und zwar „aus der Sphäre Haselsteiners“. Er habe die Garantie nur gegeben, damit der Kaufpreis fließe.
Eine Kaufpreis-Stundung habe Haselsteiner zuvor nie verlangt. Er habe ihn mehrmals auf den fälligen Kaufpreis aufmerksam gemacht, doch der Industrielle habe „immer eine Ausrede parat gehabt“, etwa unter Verweis auf Probleme im Strabag-Konzern. Die Dividendenstundung sei von Sanierer Geiwitz empfohlen worden, Haselsteiner habe zugestimmt.
Jagdgewehr „vergessen zu verkaufen“
Zum zweiten Vorwurf erklärte Benko, die Signa Holding – nicht er selbst – habe insgesamt drei wertvolle Scheiring-Gewehre besessen. „Zu sagen, dass ich eine zurückhalte, weil sie besonders ist, ist nicht richtig. Weil alle drei gleich aussehen und ähnlich viel wert waren.“ Waffenrechtlich sei er für das Gewehr verantwortlich gewesen, die Kompetenz für den Weiterverkauf liege aber beim Geschäftsführer. Es sei beabsichtigt gewesen, alle Waffen zu verkaufen – eine sei jedoch vergessen worden. Erst nach einer Hausdurchsuchung sei ihm aufgefallen, dass die betreffende Waffe nicht in den Verkauf einbezogen worden sei.
Anklage: „Faktischer Machthaber“
Die Oberstaatsanwältin zeichnete ein anderes Bild. Benko sei der „faktische Machthaber und Geschäftsführer“ der Signa Holding gewesen – das würden E-Mails, Protokolle und Einvernahmen von Führungsleuten belegen. Anfang November 2023 habe er dringend Geld für SportScheck gebraucht, um einen eingefädelten Verkauf nicht scheitern zu lassen. Deshalb sei er zu Haselsteiner gegangen und habe die notariell beglaubigte Garantieerklärung abgegeben.
„Einzig und allein“ wegen dieser Garantie, die eine uneingeschränkte Schadloshaltung versprochen habe, habe die Haselsteiner-Familienstiftung das Geld überwiesen. Die Garantieerklärung habe rein zur Täuschung gedient. Benko habe nie ernsthaft vorgehabt, das Geld zurückzuzahlen. Durch eine „unwahre Behauptung“ habe er seinen Geschäftsfreund zur Zahlung bewegt, die sonst nie erfolgt wäre.
Dass die Verteidigung behaupte, Haselsteiner habe nur eine alte Schuld beglichen und einen fälligen Kaufpreis über fünf Millionen Euro für ein Aktienpaket überwiesen, stimme nicht. Es habe „keinerlei rechtliche Pflicht“ und „keine Fälligkeit“ gegeben. „Wozu braucht es dann eine Garantieerklärung“, fragte die Oberstaatsanwältin. Sie berichtete auch von einem „emotionalen Telefonat“, in dem Haselsteiner Benko zur Rede gestellt und ultimativ die Rückzahlung gefordert habe.
Gewehr mit goldverzierten Initialen
Zum Jagdgewehr führte die Anklägerin aus, es handle sich um ein „absolutes Luxusgut“ – unter anderem mit goldverzierten Initialen Benkos. Eigentümer sei die Signa Holding gewesen. Der Holding-„Machthaber“ Benko habe das Gewehr nach der Insolvenz zu Hause vor den Gläubigern „verborgen“: „Er wollte es selber erhalten und verwenden zu Lasten der Gläubiger.“ So habe der Unternehmer im April 2024 – Monate nach der Holding-Insolvenz – noch einen europäischen Waffenpass beantragt.
Verteidiger: „Niemand getäuscht“
Benko-Verteidiger Norbert Wess hielt in beiden Anklagepunkten vehement dagegen und sah seinen Mandanten eindeutig als nicht schuldig. „Es gab keinen Schaden und es wurde auch niemand getäuscht“, führte er aus. Haselsteiner habe lediglich „eine längst überfällige Forderung entrichtet“. Dieser habe im Juni 2022 mit seiner Privatstiftung ein Aktienpaket der Signa Holding erworben. Laut Kaufvertrag sei der Kaufpreis Anfang Jänner 2023 zu bezahlen gewesen, falls bis Ende 2022 keine Dividende ausgeschüttet werde.
Dass Haselsteiner dennoch bis Ende November 2023 keine Bereitschaft gehabt habe, den Kaufpreis zu bezahlen, zeige ein „absurdes“ Rechtsverständnis und „rüttelt an der Glaubwürdigkeit von Haselsteiner“, so Wess. „Im Gegenteil hat dieser in einer Situation, als die Signa dringend Geld benötigte, sogar noch eine Garantie für eine Rückzahlung verlangt.“
Auch beim Jagdgewehr war Wess anderer Auffassung. „Dass Benko die Waffe verwahrte und damit als waffenrechtlich Verantwortlicher agierte, hat nicht mit Eigentum zu tun.“ Die Waffe sei stets im Eigentum der Signa Holding gewesen. Die Verwahrungssituation habe sich nie verändert. „Sie war nicht unter seinem Kopfpolster, sondern im Waffenschrank wie die 14 anderen Waffen auch.“
Somit sei weder der Straftatbestand des schweren Betrugs noch der der betrügerischen Krida verwirklicht. „Benko ist einfach ein dankbares Opfer für Vieles“, betonte Wess. Viele Personen wollten sich nunmehr „an ihm abputzen“. Zudem sei „Machthaber“ kein Begriff aus dem Strafrecht.
Haselsteiner als Zeuge geladen
Der 82-jährige Strabag-Gründer, Industrielle und frühere Liberales Forum-Politiker Hans Peter Haselsteiner ist ein langjähriger Geschäftspartner Benkos sowie Signa-Investor und Anteilseigner. Er war als Zeuge geladen – es handelt sich dabei um die erste Zeugenaussage Haselsteiners in einem Strafprozess im Rahmen der gesamten Signa- bzw. Benko-Causa.
Quelle: APA
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