Beschwerde wegen Diskriminierung bei PH-Rektorenbesetzung

Die Bestellung von Bernd Langensteiner zum Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich beschäftigt nun die Gleichbehandlungskommission. Vizerektorin Edda Polz wirft dem Bildungsministerium geschlechtliche und weltanschauliche Diskriminierung vor.
Edda Polz, Vizerektorin an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich, hat Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht. Ihr Rechtsanwalt bestätigte am Mittwoch, dass sie sich wegen geschlechtlicher und weltanschaulicher Diskriminierung an die Kommission gewandt hat. Bernd Langensteiner hatte mit 1. August das Rektorat übernommen.
Der Hochschulrat hatte Polz im Bewerbungsverfahren als Bestgereihte qualifiziert. Dennoch wurde Langensteiner zum Nachfolger von Erwin Rauscher ernannt – er war vom Dienststellenausschuss favorisiert worden. Polz sieht sich als „kommentarlos übergangen“ an.
Vorwurf der parteipolitischen Besetzung
In einer Aussendung kritisierte Polz Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) scharf. „Es handelt sich um eine parteipolitische Besetzung des Ministers, die der Gewerkschaft und nicht dem Hochschulrat folgt“, erklärte sie. Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie ihr Einsatz an der PH Niederösterreich seien offenbar egal. „Geschlecht und Parteipolitik wiegen beim NEOS-Minister offenkundig schwer“, so Polz.
Rechtsanwalt Dominik Konlechner verwies darauf, dass die Entscheidung der Kommission eine „sachliche Begründung“ liefern werde.
Ministerium verteidigt Entscheidung
Das Bildungsministerium erklärte gegenüber dem „Falter“, der ebenfalls über den Fall berichtete, dass sich Langensteiner bei Gesprächen im Ministerium als „im Vergleich mit den besten Führungsqualitäten ausgestattet“ erwiesen habe. Bei grundsätzlich gegebener fachlicher Eignung aller drei in die nähere Wahl einbezogenen Personen sei er am besten geeignet, „um eine komplexe Konfliktsituation aufzulösen“.
Hintergrund: Konflikt um vormaligen Rektor
Die angesprochene Konfliktsituation hatte auch mit dem nicht friktionsfreien Abschied des vormaligen Rektors Rauscher zu tun. Das Ministerium hatte den nunmehr 76-Jährigen, der bis 2027 bestellt war, vorzeitig im Herbst 2025 abberufen. Begründet wurde dies damit, dass unter Rauschers Verantwortung „Dummy“-Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem angelegt worden sein sollen. Mitarbeitende seien so für die Erbringung anderweitiger Tätigkeiten entlohnt worden.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Rauscher wurden Ende 2025 eingestellt. Der ehemalige Rektor klagte die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Ein Vergleich mit dem Bildungsministerium ist mittlerweile rechtswirksam. Anstelle der vormaligen Abberufung soll nun das Sonderdienstverhältnis zwischen Rauscher und der Republik Österreich mit 30. September 2026 einvernehmlich aufgelöst werden.
Quelle: APA
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