Beschwerde wegen Diskriminierung bei Rektorenbesetzung

Die Bestellung eines neuen Rektors an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich hat rechtliche Konsequenzen. Die bisherige Vizerektorin Edda Polz wendet sich an die Gleichbehandlungskommission, nachdem Minister Wiederkehr sie trotz Erstplatzierung übergangen hat.
Die Pädagogische Hochschule Niederösterreich hat einen neuen Rektor – doch die Personalentscheidung von Bildungsminister Wiederkehr zieht nun eine Beschwerde nach sich. Der Minister ernannte den Christgewerkschafter Langensteiner, der vom Dienststellenausschuss für Lehrende favorisiert worden war.
Edda Polz, die als Vizerektorin an der Hochschule tätig war, hatte im Bewerbungsverfahren vom Hochschulrat einstimmig den ersten Platz erhalten. Trotz dieser eindeutigen Qualifizierung wurde sie von Wiederkehr ohne Kommentar nicht berücksichtigt.
Vorwurf der geschlechtlichen und weltanschaulichen Diskriminierung
Polz hat nun Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht. Sie wirft dem Minister geschlechtliche und weltanschauliche Diskriminierung vor.
„Es handelt sich um eine parteipolitische Besetzung des Ministers, die der Gewerkschaft und nicht dem Hochschulrat folgt. Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie mein Einsatz an der PH NÖ sind offenbar egal. Geschlecht und Parteipolitik wiegen beim NEOS-Minister offenkundig schwer“, so Polz.
Keine Begründungspflicht nach Hochschulgesetz
Rechtsanwalt Konlechner, der Polz vertritt, kritisiert die fehlende Transparenz: „Der Minister muss nach dem Hochschulgesetz seine Entscheidung nicht begründen — praktisch, wenn man unsachliche Gründe hat. Aber vor der Gleichbehandlungskommission muss er Farbe bekennen. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die Kommission treffen wird — diese wird jedenfalls eine sachliche Begründung haben.“
Quelle: OTS
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