Biber in St. Andrä-Wördern: Gemeinde informiert über Schutz

Mathias FischerMathias Fischer
Biber sitzt auf einem schlammigen Ufer neben trockenem Schilf am Wasser.
Präventive Maßnahmen sollen helfen, um das Biberproblem einzudämmen. © Dan Pepper

In St. Andrä-Wördern werden vermehrt Biber gesichtet, die vereinzelt Schäden an Bäumen und Ufern verursachen. Die Gemeinde informiert Grundeigentümer über zulässige Schutzmaßnahmen und rechtliche Vorgaben im Umgang mit der geschützten Tierart.

In den vergangenen Monaten sind im Gemeindegebiet St. Andrä-Wördern verstärkt Biber aufgetaucht. Die Tiere wurden nicht nur gesichtet, sondern hinterlassen auch Spuren: Bäume, Ufergehölze und Zäune wurden beschädigt, Gewässer durch Damm- und Grabarbeiten verändert.

Der Europäische Biber (Castor fiber) steht unter besonderem Schutz. Das Niederösterreichische Naturschutzrecht regelt den Umgang mit den Tieren und ihren Lebensräumen. Eingriffe sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

Erlaubte Schutzmaßnahmen für Grundeigentümer

Um Schäden vorzubeugen, können Grundeigentümer verschiedene Präventionsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen der Schutz einzelner Bäume durch Drahtgitter oder Stammschutz, Schutzanstriche an Bäumen sowie die Errichtung von Elektrozäunen in gefährdeten Bereichen. Auch Schutzmaßnahmen gegen Grabtätigkeiten und technische Lösungen zur Regulierung von Wasserständen bei Biberdämmen sind möglich.

Präventive Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor weitergehenden Eingriffen, betont die Gemeinde.

Diese Maßnahmen sind verboten

Ohne behördliche Genehmigung dürfen Biber weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Auch das Zerstören oder Beschädigen von Biberbauen sowie die Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist untersagt. Biberdämme dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Verstöße gegen diese Regelungen können naturschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weitere Informationen sind unter Wildtierinfo NÖ im Internet verfügbar.

Schäden melden und dokumentieren

Die Gemeinde empfiehlt, Schäden an Bäumen, Zäunen, Uferbereichen oder anderen Anlagen zeitnah zu dokumentieren und zu melden. Hilfreich sind Fotos der Schäden, genaue Standortangaben und das Datum der Feststellung. Meldungen können per E-Mail an post@staw.at oder persönlich im Bürgerservice erfolgen.

Als Ansprechpartner für Fragen rund um Bibervorkommen und Biberschäden hat der Gemeinderat Matthias Brunner bestellt. Er ist per E-Mail unter matthias.brunner@mail.staw.at erreichbar.

Für fachliche Beratung steht das Wildtiermanagement Niederösterreich zur Verfügung. Ansprechpartner ist Ronald Knapp, erreichbar unter der Telefonnummer +43 664 6025942304 oder per E-Mail an ronald.knapp@lk-projekt.at.

Biber als Teil der Gewässerlandschaft

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Biber ein heimisches Wildtier ist und einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Vielfalt der Gewässerlandschaften leistet. Nicht jede Sichtung oder Fraßspur stelle ein Problem dar. Ziel der Gemeinde und des Landes Niederösterreich sei es, mögliche Konflikte durch Information, Beratung und geeignete Präventionsmaßnahmen frühzeitig zu vermeiden.

Die Information stammt von Bürgermeisterin Susanna Kittinger und wurde am 7. Juli 2026 veröffentlicht.

Quelle: https://www.staw.at/Biber_im_Gemeindegebiet_St_Andrae-Woerdern

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