Biberdämme nur über Gemeindeamt melden

Pia ProdingerPia Prodinger
Biberdamm mit Biber, Gemeindeamt und Verbotsschild, Meldepflicht bei Biberdämmen – Eigenmacht verboten.
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine burgenländische Gemeinde weist darauf hin, dass problematische Biberbauten ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden müssen. Eigenmächtige Eingriffe können rechtliche Konsequenzen haben.

Die Gemeinde ruft erneut dazu auf, Biberdämme in fließenden Gewässern ausschließlich beim Gemeindeamt zu melden. Nur nach Abstimmung mit dem Burgenländischen Bibermanagement wird entschieden, ob die Bauten abgesenkt oder beseitigt werden dürfen.

Wer Biberburgen auf eigene Faust öffnet oder stört, muss mit einer Anzeige rechnen. Die Gemeinde warnt ausdrücklich vor solchen Eingriffen ohne behördliche Genehmigung.

Quelle: https://leithaprodersdorf.at/unsere-gemeinde/aktuelles?posts=6aba961c45f2d9ae31eaee18

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