Bischofshofen vereinfacht Genehmigung für Traktoren

Pia Prodinger
Traktor mit Sämaschine in Salzburg Pongau, vereinfachte Genehmigung, 2.55 Meter
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeinde Bischofshofen hat eine Pauschalzustimmung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf Gemeindestraßen beschlossen. Damit entfällt künftig die Einzelgenehmigung für breite Fahrzeuge.

Die Gemeindevertretung Bischofshofen hat beschlossen, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge künftig ohne zusätzliche Einzelgenehmigung auf Gemeindestraßen fahren dürfen. Die Pauschalzustimmung gilt für Fahrzeuge, die eine vom Land Salzburg ausgestellte Routengenehmigung besitzen.

Zahlreiche landwirtschaftliche Maschinen wie Traktorgespanne, Güllefässer, Forstanhänger oder Mähdrescher sind breiter als die gesetzlich erlaubten 2,55 Meter. Bisher war für die Nutzung öffentlicher Straßen eine Routengenehmigung nach dem Kraftfahrgesetz notwendig.

Auflagen müssen eingehalten werden

Die neue Regelung setzt voraus, dass die im Bescheid festgelegten Auflagen sowie bestehende Verkehrsbeschränkungen eingehalten werden. Eine separate Genehmigung durch die Gemeinde ist nicht mehr nötig.

Die Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verringern und mehr Rechtssicherheit schaffen. Besonders während der Ernte- oder Forstsaison soll dies Erleichterung bringen. Mehrere Gemeinden im Pongau haben bereits ähnliche Pauschalzustimmungen erlassen.

Quelle: https://www.bischofshofen.at/Erleichterung_fuer_landwirtschaftliche_Fahrten

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