Borkenkäfer bedroht Wälder im Bezirk St. Pölten

Mathias FischerMathias Fischer
Wald mit Fichten und Sonnenstrahlen, die durch die Äste scheinen
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten warnt vor massivem Baumsterben nach dem Trockensommer. Besonders Tannen, Fichten und Kiefern sind von Borkenkäferbefall betroffen. Waldeigentümer müssen befallene Bäume bis Mitte März aufarbeiten.

Die Forstbehörde der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten schlägt Alarm: Der Trockensommer hat im Bezirk deutliche Spuren hinterlassen. Vor allem im Laabental, Traisental und Pielachtal sowie in den zum Wienerwald gewandten Lagen und im Dunkelsteinerwald sterben innerhalb des letzten Monats immer mehr Bäume ab. Was zunächst einzelne Bäume betraf, erfasst mittlerweile ganze Höhenrücken und Bestände.

Tanne am stärksten betroffen

Die Tanne hat es am härtesten erwischt. Verschiedene Borkenkäferarten befallen sie in allen Altersklassen. Auch die Fichte leidet weiter unter Borkenkäferbefall. Aktuell entwickelt sich bereits die dritte Generation, und aufgrund der nach wie vor sehr milden Temperaturen ist eine weitere Ausbreitung möglich.

Bei der Kiefer kommt der Prachtkäfer hinzu. Die Krone ist oft noch grün, doch am Stamm blättert großflächig die Rinde ab – ein Zeichen für sehr dichten Befall. Diese Bäume sind nicht mehr zu retten und müssen umgehend entfernt werden, damit sie nicht zum Brutplatz für das nächste Käferjahr werden.

Die Rotbuche leidet vor allem an südexponierten Hängen unter Sonnenbrand. Stark geschädigte und befallene Buchen sollten bewusst entnommen werden, damit sich die Käferarten dort nicht massenhaft vermehren können. Bei der Lärche wurde ein frühzeitiger Nadelabwurf festgestellt. Wie stark sie geschwächt ist und ob sie im Frühjahr wieder austreibt, zeigt erst die nächste Vegetationsperiode.

Aufarbeitung bis Mitte März verpflichtend

Die Bezirkshauptmannschaft fordert alle Waldeigentümer auf, ihre Wälder zu kontrollieren oder eine Person ihres Vertrauens damit zu beauftragen. Trifft eine Käfermassenvermehrung auf einen ohnehin geschwächten Wald, kann sie ganze Bestände kosten. Spätestens bis Mitte März sind die befallenen Bäume aufzuarbeiten.

Die wichtigste Maßnahme ist eine raschestmögliche Aufarbeitung und Abfuhr der Schadhölzer sowie darauffolgende intensive Kontrollen der Befallsherde. Auch über das Winterhalbjahr anfallende Sturm- oder Schneebruch-Schadhölzer müssen restlos aufgearbeitet werden, um neu entstehende Borkenkäfernester im Folgejahr zu vermeiden. Neben der ehestmöglichen Abfuhr von befallenem und bruttauglichen Stammholz ist auch die Verwertung oder Unschädlichmachung des Wipfelmaterials zu beachten.

Erkennungsmerkmale für Befall

Befallene Bäume erkennt man an mehreren Anzeichen:

  • braunes Bohrmehl auf der Rinde, in Spinnweben oder am Stammfuß
  • kleine Einbohrlöcher und Harztröpfchen
  • grüne Nadeln am Boden
  • Spechtabschläge an der Rinde
  • verfärbte oder schüttere Kronen (bei der Tanne oft purpurrot)
  • Rinde, die sich bei noch grüner Krone ablöst

Bäume, bei denen die Rinde bereits abgefallen ist und die Nadeln rot sind, haben die Käfer meist schon verlassen. Vorrang hat daher der frische Befall. Am besten markiert man die betroffenen Bäume mit Sprühfarbe, das erleichtert Aufarbeitung und Abfuhr.

Rändeln und saubere Waldwirtschaft

Rund um jeden Befallsherd muss gerändelt werden. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den sichtbar befallenen Bäumen je nach Befallsstärke eine Baumreihe bis zu einer halben Baumlänge rund um den Herd mitentnommen wird. Bevor der Befall eines Baumes auffällt, haben die Käfer oft schon Nachbarbäume angeflogen. Diese sind noch grün und zeigen kaum Anzeichen.

Besonders beim Nadelholz gehören nicht nur die Stämme aus dem Wald, sondern auch Wipfel- und Astmaterial. Beides sollte abtransportiert und verhäckselt werden. Gerade die Arten, die die Feinäste besiedeln, treten derzeit besonders aggressiv und massenhaft auf. Sie greifen auch gesunde Bäume und ganze Jungkulturen an.

Rechtliche Verpflichtungen

Nach dem Forstgesetz (§ 44) ist der Wald in zumutbarer Weise vor Forstschädlingen zu schützen und Schädlinge, die sich gefahrdrohend vermehren, sind wirksam zu bekämpfen. Nach § 45 ist es verboten, durch Handeln oder Unterlassen die Vermehrung von Forstschädlingen zu begünstigen. Eine gefahrdrohende Vermehrung ist der Forstbehörde umgehend zu melden.

Sollte die Lage nicht in den Griff zu bekommen sein, muss die Forstbehörde die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Die Bezirkshauptmannschaft fordert alle Waldeigentümer auf, aufmerksam zu sein und rechtzeitig Maßnahmen zu setzen.

Beratung und Unterstützung

Die Bezirksförster der Bezirksforstinspektion St. Pölten (Fachgebiet Forstwesen 02742/9005 37615) und der Forstberater der Bezirksbauernkammer St. Pölten (Ing. Sebastian Jungbauer 0664/6025924313) beraten bei der Beurteilung von Schäden und bei der Aufarbeitung.

Die Bezirkshauptmannschaft appelliert an die Waldeigentümer, mit ihren Nachbarn zu sprechen, einander zu helfen und Auffälligkeiten der Forstbehörde zu melden. Der Wald ist gemeinsamer Lebens- und Erholungsraum sowie Schutzwald und thermische Senke bei Hitzeperioden.

Waldlichtung mit gefällten Baumstämmen und aufgeschichtetem Holz im Mischwald
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

Quelle: https://www.hofstetten-gruenau.gv.at/Waldschutz-Informationen

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