Brandstiftung in Hallein: Bewährungsstrafen für Jugendliche

Nach dem Brand in der Schulbibliothek des Bundesgymnasiums Hallein im Mai wurden eine 16-Jährige und ein 17-Jähriger am Freitag am Landesgericht Salzburg verurteilt. Beide erhielten sechs Monate bedingt wegen Brandstiftung.
Das Landesgericht Salzburg hat am Freitag zwei Jugendliche wegen des Brandes im Bundesgymnasium Hallein vom 11. Mai 2026 schuldig gesprochen. Eine damals 16-jährige Schülerin und ihr 17-jähriger Freund, ein ehemaliger Lehrling, wurden zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte zeigten sich voll geständig und verwiesen auf psychische Probleme.
Der Sachschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro. Personen kamen nicht zu Schaden. Das Feuer brach an einem Montag kurz nach 03.00 Uhr aus. Eine der größten Schulbibliotheken des Bundeslandes wurde zerstört, hunderte Bücher fielen den Flammen zum Opfer. Dank funktionierender Brandschutztüren und dem raschen Einsatz der Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen auf weitere Räume verhindert werden. Rasch erhärtete sich der Verdacht, dass ein Brandbeschleuniger verwendet worden war.
Ermittlungen führten zu zwei Tatverdächtigen
Am 21. August gab die Landespolizeidirektion Salzburg bekannt, zwei Tatverdächtige ausgeforscht zu haben. Die beiden bisher unbescholtenen Salzburger sollen an mehreren Stellen in der Bibliothek Brandbeschleuniger verteilt haben. Während der 17-Jährige sofort gestand, das Feuer mit einer erheblichen Menge Benzin gelegt zu haben, verweigerte die 16-Jährige zunächst die Aussage.
Schülerin handelte aus Verzweiflung
Vor dem Schöffensenat schilderte die Erstangeklagte, die derzeit einen AMS-Kurs besucht, sie habe aus tiefer Verzweiflung gehandelt. Es habe Konflikte mit Eltern, Lehrkräften und Mitschülern gegeben. Wegen Verfehlungen und Drogenproblemen stand ein Schulausschluss im Raum. Die entsprechende Konferenz war ausgerechnet am Tag der Brandstiftung angesetzt. „Die Schule muss weg“, habe sie sich gedacht, so die Angeklagte. Sie sei frustriert und wütend gewesen, psychisch habe es ihr nicht gut gegangen. Einige Zeit vor der Tat war sie von zu Hause ausgezogen und in eine Wohngemeinschaft gezogen.
In der Nacht auf den 11. Mai besorgte sie Benzin an einer Tankstelle. Gemeinsam mit ihrem Freund brachte sie drei Benzinkanister zur Schule. Mit einem Stein schlugen sie ein Fenster ein und drangen ins Gebäude ein. In der Bibliothek verteilten sie das Benzin an verschiedenen Stellen. Zunächst versuchte die 16-Jährige, es mit einer Zigarette zu entzünden. Als das scheiterte, reichte ihr der Freund einen mit Benzin getränkten Stofffetzen, mit dem das Feuer schließlich mithilfe eines Feuerzeuges entfacht wurde. Danach flüchteten beide sofort.
Bewährungshilfe und Therapieauflage
Der damalige Lehrling, der die Lehre mittlerweile abgebrochen hat und eine Abendschule besucht, erklärte, auch er habe damals psychische Probleme gehabt. Er habe nicht versucht, die 16-Jährige von der Tat abzuhalten.
Die Angeklagten akzeptierten das Urteil, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Gericht verfügte Bewährungshilfe. Zusätzlich muss die 16-Jährige eine Psychotherapie absolvieren und eine Drogenberatungsstelle aufsuchen.
Die schriftliche Zentralmatura ging damals trotzdem in der Schule über die Bühne, die übrigen Klassen wurden zehn Tage lang online von zu Hause unterrichtet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro: Rund 200.000 Euro Gebäudeschäden trägt die Bundesimmobiliengesellschaft, rund 92.400 Euro die Bildungsdirektion.
Quelle: APA
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