Brandstiftung in Rennweg: 48-Jährige in U-Haft

Mona HopfingerMona Hopfinger
Landesgericht Klagenfurt bei Ermittlung Brandstiftung Rennweg mit Rauchmelder, Feuerlöscher und Lupe
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine 48-jährige Frau sitzt in Untersuchungshaft, weil sie im Pelletslager eines Wohnhauses in Rennweg am Katschberg Feuer gelegt haben soll. Die Bewohner konnten den Brand selbst löschen. Die Ermittler prüfen nun, ob die Verdächtige auch für weitere Brände verantwortlich ist.

Das Landesgericht Klagenfurt hat über eine 48-jährige Kärntnerin Untersuchungshaft verhängt. Der Frau wird vorgeworfen, in der Nacht auf vergangenen Donnerstag gegen 0.40 Uhr im Heizraum eines Wohnhauses in Rennweg im Bezirk Spittal an der Drau vorsätzlich ein Feuer gelegt zu haben. Die Festnahme erfolgte bereits vergangene Woche, wie das Gericht am Dienstag auf Anfrage der APA mitteilte. Als Grund für die U-Haft wurde Tatbegehungsgefahr angegeben.

Bewohner löschten Feuer selbst

Die Flammen brachen im Pelletslager des Wohnhauses aus und verrauchten Keller und Wohnbereich stark. Die Rauchwarnmelder schlugen Alarm und machten die vier Bewohner – zwei Frauen und zwei Männer – auf die Gefahr aufmerksam. Zwei Männern gelang es, das Feuer mit Feuerlöschern und Wasser unter Kontrolle zu bringen, bevor größerer Schaden entstand. Personen kamen nicht zu Schaden, die Höhe des Sachschadens blieb zunächst offen.

Verdächtige bestreitet Tat

Das Landeskriminalamt Kärnten ermittelte gemeinsam mit der örtlichen Polizei. Rasch geriet eine der beiden Frauen, die sich im Haus aufgehalten hatten, ins Visier der Beamten. Bei ihrer Einvernahme zeigte sich die 48-Jährige allerdings nicht geständig. Die Untersuchungshaft gilt vorerst bis 21. August, dann findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt.

Serie von Bränden in der Gemeinde

Die Ermittler überprüfen auch einen möglichen Zusammenhang mit weiteren Brandstiftungen. Im vergangenen Jahr hatte es in der Gemeinde Rennweg insgesamt vier Brände gegeben. Bei mindestens zwei davon, bei denen Ställe zerstört wurden, konnte Brandstiftung nachgewiesen werden. Auch beim Brand eines Autoinneren wenige Tage später gingen die Behörden von vorsätzlicher Brandlegung aus.

Quelle: APA

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