Brauchtumsfeuer müssen bis 7. Oktober gemeldet werden

Wer ein Brauchtumsfeuer entzünden möchte, muss dies bis spätestens Mittwoch, 7. Oktober, schriftlich bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Für Brauchtumsfeuer gilt eine Meldepflicht. Die Anmeldung muss mindestens vier Werktage vor dem Abbrennen schriftlich bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Die Frist endet am Mittwoch, 7. Oktober 2026.
Die Regelung gilt für alle Brauchtumsfeuer, die geplant sind. Die schriftliche Meldung ist verpflichtend.
Quelle: https://www.globasnitz.at/aktuelles/brauchtumsfeuer-zum-10-oktober-kres-za-10-oktober
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