Bruder hielt Schwester 20 Stunden fest – Haftstrafe

Ein Mann aus Kärnten muss für zwei Jahre ins Gefängnis, 16 Monate davon bedingt. Er hatte seine psychisch kranke Schwester über 20 Stunden lang gefesselt und geknebelt festgehalten.
Das Landesgericht Klagenfurt hat am Montag einen 29-Jährigen wegen Freiheitsentziehung rechtskräftig verurteilt. Der Mann erhielt zwei Jahre Haft, davon 16 Monate bedingt. Er hatte seine 27-jährige Schwester im Mai über 20 Stunden lang in der Wohnung festgehalten, gefesselt und geknebelt. Während der Tat spielte er ihr stundenlang ein Video mit Koranversen vor.
Die Frau leidet an paranoider Schizophrenie, ebenso wie weitere Mitglieder der ägyptischstämmigen Familie. Im Mai hatte sie seit drei Monaten keine Medikamente mehr eingenommen, ihr Zustand verschlechterte sich akut. Laut Anklage wurde sie an jenem Tag aggressiv gegenüber Familienmitgliedern. Der Vater wollte die Rettung rufen.
Gefesselt mit Katzenleine und Gürtel
Der Angeklagte fixierte die Schwester stattdessen, die sogar vom Balkon springen wollte. Er fesselte sie mit einer Katzenleine und einem Gürtel, klebte ihr den Mund mit Klebeband zu, damit sie nicht mehr spucken und beißen könne. Immer wieder spielte er ihr ein eineinhalb Stunden langes Video mit Koranversen vor. Erst am nächsten Tag wurde die Rettung gerufen.
Der Mann bestritt im Prozess die Vorwürfe. Er beteuerte, stets auf Wunsch seiner Schwester gehandelt zu haben, die immer wieder klare Momente gehabt haben soll. Die Schwester bestätigte dies vor Gericht, hatte aber nur lückenhafte Erinnerungen. Sie sagte am ersten Prozesstag aus, dass sie von Dämonen besessen sei.
Bodycam zeichnete Aussage auf
Dass in der Nacht eine „Dämonenaustreibung“ stattgefunden habe, bestritt der Angeklagte. Die Bodycam eines Polizisten hatte jedoch aufgezeichnet, wie er eine Sanitäterin ansprach: „Es ist keine Schizophrenie. Es ist das andere, der Teufel.“ Vor Richterin Lisa Kuschinsky relativierte er die Aussage, er sei verwirrt und überfordert gewesen.
Staatsanwältin Barbara Baum sah es als erwiesen an, dass eine Freiheitsentziehung vorliege und dem Opfer besondere Qualen zugefügt worden seien. Zum Angeklagten sagte sie: „Wenn die Schwester vom Balkon springen möchte, frag ich sie nicht, was sie möchte, sondern rufe den Notruf!“ Verteidiger Philipp Tschernitz meinte, der Angeklagte habe selbst gesagt, dass er früher die Rettung rufen hätte sollen. Er sei aber im Zwiespalt gewesen, weil die Schwester etwas anderes wollte. Der Anwalt beantragte Freispruch oder ein mildes Urteil.
„Das Maß wurde überschritten“
Richterin Kuschinsky begründete das Urteil des Schöffensenats bei einer Strafdrohung von einem bis zehn Jahren unter anderem mit der Unbescholtenheit des Angeklagten. Die Schwester sei psychisch gar nicht in der Lage gewesen, einer Freiheitsentziehung zuzustimmen. „Dass Sie der Schwester etwas Gutes tun wollten, glauben wir sogar, aber das Maß wurde überschritten“, sagte sie zum Angeklagten. Das einzig Richtige wäre gewesen, sofort medizinische Hilfe anzufordern. Verteidiger und Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist rechtskräftig.
Hilfsangebote: In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; beim Gewaltschutzzentrum Kärnten: www.gsz-ktn.at und 0463 590 290; beim Frauenreferat Kärnten: frauen.ktn.gv.at/service/gewaltschutz und 050 536 33052 sowie beim 24-Stunden Frauennotruf: 01-71719; Polizei-Notruf: 133.
Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige finden Hilfsangebote auf dem Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums unter www.suizid-praevention.gv.at. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr und kostenfrei unter 142 erreichbar. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at.
Quelle: APA
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