Bürgermeister wirbt für Pensionssplitting in Gramastetten
Der Gramastettner Bürgermeister Harald Kogler appelliert an junge Eltern, sich mit dem freiwilligen Pensionssplitting auseinanderzusetzen. Wer wegen der Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt, soll nicht später bei der Pension benachteiligt werden.
In einer Aussendung richtet sich Harald Kogler, Bürgermeister der oberösterreichischen Marktgemeinde Gramastetten, direkt an Familien in seiner Gemeinde. Er möchte das Bewusstsein für das Pensionssplitting stärken – ein Instrument, das finanzielle Nachteile durch Kinderbetreuung ausgleichen soll.
Kogler betont, dass Entscheidungen nach der Geburt eines Kindes oft langfristige Folgen haben. Wer die Arbeitszeit reduziert oder ganz zu Hause bleibt, verdient weniger und sammelt dadurch auch weniger Pensionsansprüche. Das freiwillige Pensionssplitting ermöglicht es, dass der erwerbstätige Elternteil einen Teil seiner Pensionsgutschrift auf das Konto des betreuenden Elternteils überträgt.
Beide Formen der Arbeit anerkennen
Für den Bürgermeister ist entscheidend, dass sowohl Erwerbsarbeit als auch Familienarbeit als gleichwertig anerkannt werden. „Beides ist Arbeit“, schreibt er. Der Unterschied liege darin, dass nur die eine bezahlt werde und sich direkt auf dem Pensionskonto niederschlage. Beide Leistungen seien jedoch wichtig und würden einander oft erst ermöglichen.
Kogler spricht sich persönlich für eine verpflichtende Regelung auf Bundesebene aus, würde sich dafür auch einsetzen. Für Gramastetten wünscht er sich jedoch, dass Paare von sich aus über das Thema sprechen und gemeinsam entscheiden – ohne gesetzlichen Zwang.
Appell an junge Eltern
Der Bürgermeister möchte niemandem vorschreiben, wie Familienleben zu gestalten ist. Jede Familie sei anders, jede Situation habe eigene Herausforderungen. Sein Ziel ist es, dass junge Eltern in Gramastetten die Möglichkeit des Pensionssplittings kennen, sich informieren und gemeinsam überlegen, was für sie passt.
„Besonders schön wäre es für mich, wenn dieser Gedanke irgendwann selbstverständlich wird“, so Kogler. Nicht weil ein Gesetz es verlange, sondern weil Paare sagen: „Wir haben uns gemeinsam für unsere Familie entschieden. Also schauen wir auch gemeinsam darauf, dass diese Entscheidung für keinen von uns später zum finanziellen Nachteil wird.“
So funktioniert das Pensionssplitting
Beim Pensionssplitting kann der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner jährlichen Pensionsgutschrift auf das Konto des betreuenden Elternteils übertragen. Möglich ist das für die ersten sieben Kalenderjahre ab der Geburt des Kindes. Bei mehreren Kindern können maximal 14 Kalenderjahre berücksichtigt werden.
Der Antrag muss spätestens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes gestellt werden. In Österreich ist das Pensionssplitting derzeit freiwillig.
Informationen und Beratung gibt es bei der Pensionsversicherungsanstalt sowie auf oesterreich.gv.at. Für die persönliche Entscheidung und konkrete Berechnung wird eine individuelle Beratung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger empfohlen.
Quelle: https://www.gramastetten.ooe.gv.at/Pensionssplitting_-_Fair_fuer_heute_Fair_fuer_morgen_
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