Bundesrat beschließt Novelle des Volksgruppengesetzes

Der Bundesrat hat die Novelle des Volksgruppengesetzes mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Alle sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden damit verfassungsrechtlich geschützt, zudem wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten neu geregelt.
Nach dem Nationalrat hat auch die Länderkammer die Novelle des Volksgruppengesetzes mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Die Gesetzesänderung sichert alle sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich ab und regelt die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten neu. Die FPÖ stimmte gegen die Vorlage und warnte vor einer Schwächung der Justiz im ländlichen Raum.
Sechs Volksgruppen werden verfassungsrechtlich verankert
Zur Stärkung ihrer rechtlichen Stellung werden die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt. Eine Verfassungsbestimmung sichert diese Nennung ab. Zusätzlich muss die Regierung künftig jährlich einen umfassenden Bericht über die Situation der Volksgruppen vorlegen, der auch Stellungnahmen der Volksgruppenbeiräte enthält.
Bezirksgerichte in Kärnten werden zusammengelegt
Um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten zu gewährleisten, werden mehrere Bezirksgerichte zusammengelegt. Das Bezirksgericht Ferlach wird mit jenem in Klagenfurt zusammengeführt, die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt. In Klagenfurt und Völkermarkt entstehen eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren. An den bisherigen Standorten bleiben Gerichtstage erhalten.
Ergänzend wird auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden können, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen. Die Novellen erhielten die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen.
FPÖ kritisiert Personalmangel und Gerichtsschließungen
Bundesrat Herbert Kober (FPÖ/St) kritisierte, dass ein weiterer Teil der staatlichen Infrastruktur aus dem ländlichen Raum verschwinde. Er sprach von Plänen, österreichweit bis zu sechzehn Bezirksgerichte zu schließen. Der Personalmangel in der Justiz sei eine direkte Folge verfehlter Budget- und Personalpolitik der „Verliererregierung“, so Kober.
Die Freiheitlichen brachten einen Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung auffordert, von der Schließung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten Abstand zu nehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Konsolidierungsmaßnahmen dürften nicht zur Ausdünnung des niederschwelligen Zugangs zur Justiz in den Regionen führen, hieß es darin.
Nikolaus Amhof (FPÖ/W) meinte, die Aufwertung der Volksgruppen stehe im diametralen Gegensatz zu ihrer Entwicklung. Die slowenische Sprache werde in Kärnten immer weniger genutzt, mittlerweile nur mehr von unter drei Prozent der Bevölkerung. Die deutschsprachige Minderheit in Slowenien sei nicht derart privilegiert, so Amhof.
Entschließung zur Einbindung der Länder und Gemeinden
Sandra Lassnig (ÖVP/K) sieht die Ausweitung des verfassungsrechtlichen Schutzes als wichtiges Zeichen der Anerkennung, der Sichtbarkeit und des Respekts. Die Möglichkeit, die eigene Sprache vor Gericht zu verwenden, sei ein wichtiges Recht der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Die Bundesrätin betonte, dass es sich um Zusammenlegungen, nicht um Schließungen der Bezirksgerichte handle.
Claudia Arpa (SPÖ/K) erläuterte, die personelle Situation habe die Änderung der Rahmenbedingungen erfordert. In den Dialog seien die Volksgruppen wie die Länder eingebunden worden. Die Volksgruppen seien keine historische Fußnote, sondern lebendige Demokratie und unverzichtbarer Teil Österreichs, betonte sie.
Daniel Schmid (SPÖ/T) meinte zur FPÖ-Initiative, es gehe den Freiheitlichen nicht um die Sache, sondern um Showpolitik. Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) brachte daraufhin gemeinsam mit Sandra Lassnig und Julia Deutsch (Neos/W) einen Entschließungsantrag ein. Dieser fordert die Justizministerin auf, mit den von einer Evaluierung der Bezirksgerichte betroffenen Ländern und Gemeinden in Gespräche zu treten sowie für transparente und frühzeitige Information zu sorgen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen angenommen.
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) wertete die kurzfristig eingebrachte Initiative als inhaltlich wertlos.
Grüne und Vizekanzler begrüßen Reform
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) bezeichnete es als „schönes Zeichen“, die Novelle im Jahr des 50. Jubiläums des Volksgruppengesetzes zu beschließen und an die Herausforderungen der Gegenwart anzupassen. Positiv hob sie den Ausbau des Volksgruppenberichts durch die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte sowie das angekündigte „Volksgruppenforum“ hervor. Die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sorge dafür, dass die bestehenden Rechte tatsächlich ausgeübt werden können.
Vizekanzler Andreas Babler bezeichnete die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit als notwendige Reaktion auf den demographischen Wandel. Er sieht darin wesentliche Vorteile für die Kärntner Slowenen. Durch die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche werde die unmittelbare Nähe der Bevölkerung gesichert, durch regelmäßige Amtstage bleibe die Justiz nah bei den Menschen vor Ort. Die Volksgruppen seien ein fester und wichtiger Bestandteil der österreichischen Identität, betonte Babler und erinnerte auch an den Vorfall am Gedenkort Peršmanhof im vergangenen Jahr. Das dürfe nie wieder passieren, sagte er.
Quelle: PK
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