Burgenland beschließt neues Antidiskriminierungsgesetz

Mona HopfingerMona Hopfinger
Gesetz und Schutz & Hilfe auf Waage mit Österreichkarte und Familie
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Der Landtag im Burgenland hat ein Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. SPÖ, ÖVP und Grüne stimmten dafür, die FPÖ dagegen. Eine neue Gleichbehandlungsstelle soll künftig unabhängig gegen Diskriminierung vorgehen.

Am Donnerstag wurde im burgenländischen Landtag das Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Die Mehrheit aus SPÖ, ÖVP und Grünen stimmte für das Gesetz, die FPÖ lehnte es ab. Das Gesetz regelt die rechtliche Gestaltung und Neuausrichtung der Gleichbehandlungsstelle Burgenland auf Grundlage von EU-Richtlinien.

Die Gleichbehandlungsstelle wird als unabhängige, weisungsfreie und unparteiische Einrichtung eingerichtet. Sie richtet sich an Landes- und Gemeindebedienstete, Lehrkräfte sowie Personen, die im Burgenland wohnen oder arbeiten.

Beratung bei Diskriminierung und Mobbing

Zu den Aufgaben der Stelle zählen individuelle Beratung bei Diskriminierung und Mobbing, digitale Barrierefreiheit, Entgelttransparenz und Hinweisgeberschutz. Auch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gehören zum Portfolio. Das Gesetz deckt Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung ab.

Betroffene können Schlichtungsangebote und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Gleichbehandlungsstelle ist zudem befugt, eigenständig Gerichtsverfahren einzuleiten. Bei relevanten Gesetzesvorhaben der Landesregierung muss die Stelle konsultiert werden. Anonymisierte Statistiken werden von ihr erhoben und in Berichten veröffentlicht.

Quelle: APA

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