Burgenland: Ehrenzeichen können künftig aberkannt werden

Der Landtag im Burgenland hat am Donnerstag zwei Gesetzesnovellen beschlossen. Das Ehrenzeichengesetz erlaubt nun die nachträgliche Aberkennung von Auszeichnungen. Zudem wurden neue Vorgaben für Batteriespeicher im Freiland verankert.
Der burgenländische Landtag hat zwei Gesetzesänderungen verabschiedet. Betroffen sind das Ehrenzeichengesetz und das Raumplanungsgesetz. Die erste Novelle schafft die Möglichkeit, Ehrungen auch nach dem Tod zu entziehen. Die zweite regelt Standorte und den Abbau von Batteriespeichern auf Freiflächen.
Reaktion auf Missbrauchsvorwürfe gegen Gmeiner
Die Änderung des Ehrenzeichengesetzes ist auch eine Antwort auf die Diskussion um Hermann Gmeiner, den mehrfach ausgezeichneten Gründer von SOS-Kinderdorf, gegen den Missbrauchsvorwürfe bekannt wurden. Die Landesregierung kann Auszeichnungen künftig entziehen, wenn nach dem Tod einer Person Fakten auftauchen, die gegen eine Verleihung gesprochen hätten. Auch bei Fehlverhalten nach der Ehrung ist ein Entzug möglich. SPÖ, Grüne und ÖVP stimmten dafür.
Standortsteuerung für Energiespeicher
Die Novelle des Raumplanungsgesetzes zielt darauf ab, eine „ungesteuerte Zersplitterung des Freilands“ durch Energiespeicher zu vermeiden. Die rot-grüne Landesregierung will damit eine geordnete Standortplanung sicherstellen. Speicheranlagen in, an oder auf Gebäuden fallen nicht unter die Regelung.
Festgelegt wird außerdem, dass Anlagen bei dauerhafter Betriebseinstellung vollständig abgebaut werden müssen. Betreiber müssen eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Kommen sie der Rückbaupflicht nicht nach, kann die Behörde die Maßnahmen auf ihre Kosten veranlassen und die Sicherheitsleistung dafür verwenden. FPÖ und ÖVP stimmten gegen diese Novelle.
Quelle: APA
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