Burgenland fördert Mittagessen für Kinder ab September

Das Land Burgenland unterstützt Familien bei den Kosten für das Mittagessen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflichtschulen. Der Zuschuss wird direkt von der monatlichen Rechnung abgezogen.
Das Land Burgenland bietet Familien eine finanzielle Unterstützung für das Mittagessen in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Volks-, Mittel- und Sonderschulen an. Der bewilligte Förderbetrag wird unmittelbar von der monatlichen Essensrechnung in Abzug gebracht.
Antrag ab Schulbeginn möglich
Die Förderung wird nicht rückwirkend gewährt und gilt erst ab dem Tag der Antragstellung. Eltern sollten den Antrag daher möglichst zu Beginn des Kindergarten- oder Schuljahres einreichen. Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/27 läuft vom 7. September bis zum 30. Juni.
Eltern müssen den Antrag online über das Antragsportal des Landes Burgenland stellen. Dabei sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich. Für jedes Kind ist ein separater Antrag notwendig.
Förderhöhe abhängig vom Einkommen
Das Land Burgenland prüft das Haushaltseinkommen und ermittelt die entsprechende Förderstufe zwischen Stufe 1 und Stufe 3. Je nach Einkommen und Einrichtung beträgt der Zuschuss pro Mahlzeit zwischen 1,35 Euro und 5,40 Euro.
Nach der Bewilligung zieht die Gemeinde oder Einrichtung den Förderbetrag automatisch von der Rechnung ab. Detaillierte Informationen zu den Einkommensgrenzen und Richtlinien stehen auf der offiziellen Informationsseite des Landes Burgenland zur Verfügung.
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