Burgenland muss Bedarfsnachweis für Herzchirurgie nachreichen

Nach der Aufhebung des Bewilligungsbescheids für die Herzchirurgie in Oberwart fordert das Landesverwaltungsgericht einen neuen Bedarfsnachweis. Die gesetzlich vorgesehene Bedarfsprüfung sei bisher nicht erfolgt.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat festgestellt, dass für die Herzchirurgie an der Klinik Oberwart bislang keine gesetzlich vorgesehene Bedarfsprüfung durchgeführt wurde. „Das muss nachgeholt werden“, erklärte LVwG-Präsident Thomas Giefing am Dienstag gegenüber der APA. Auf Grundlage der Ergebnisse könne das Burgenland dann einen neuen Bescheid ausstellen.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) betonte wiederholt, dass sich für den Betrieb der Herzchirurgie nichts ändern solle. Die Abteilung werde wie gewohnt weitergeführt, bereits zugesagte OP-Termine blieben aufrecht. Die Gesundheit Burgenland werde gegen die Entscheidung außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen.
Revision binnen sechs Wochen
Durch die Revision könnte das Land Zeit gewinnen und die Herzchirurgie in der Zwischenzeit weiterbetreiben, so Giefing. Die außerordentliche Revision müsse innerhalb von sechs Wochen eingebracht werden. Sie gehe zunächst ans LVwG, das entweder selbst entscheide oder den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) damit befasse. Über die aufschiebende Wirkung werde dann möglichst rasch entschieden.
Die Gesundheit Burgenland werde die sechswöchige Frist nicht ausschöpfen, sondern umgehend tätig werden, teilte das Landesmedienservice mit. Der VwGH werde dann entscheiden, ob die behaupteten Formalfehler tatsächlich vorliegen. Unabhängig davon werde die zuständige Landesabteilung den Bewilligungsbescheid entsprechend der LVwG-Entscheidung anpassen und einen neuen ausstellen. Dabei werde eine vertiefte Bedarfsprüfung durchgeführt. Anders als im März müsse dafür nicht mehr auf Prognosen zurückgegriffen werden. Stattdessen könne der evidente Bedarf anhand der Ist-Zahlen in der Oberwarter Herzchirurgie belegt werden. Der weitere Betrieb sei rechtlich abgesichert. Mit 1. Oktober starte plangemäß die nächste Ausbaustufe.
Opposition übt Kritik
Die FPÖ kritisierte am Dienstag Doskozils Vorgehen. Dessen Alleingang schaffe „Unsicherheit statt Planungssicherheit“, monierte Klubobmann Christian Ries in einer Aussendung. Er wolle weder die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegekräfte noch die bestmögliche medizinische Versorgung infrage stellen, aber: „Wir kritisieren, dass dieses Projekt ohne ausreichende rechtliche Absicherung vorangetrieben wurde“, betonte Ries. Die Landesregierung habe nicht nur einen weiteren Rechtsstreit verloren, sondern auch Vertrauen verspielt.
Die ÖVP forderte von Doskozil einen Finanzierungsplan für zumindest zehn Jahre. „Bei der Gesundheitsversorgung darf es keine finanziellen Experimente geben“, meinte Landesparteichef Christoph Zarits. Die Kosten dürften nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden, ergänzte Klubobmann Bernd Strobl, der auch die rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig geklärt haben will: „Doskozil hat mit seiner Politik erneut vor Gericht eine Niederlage erlitten. Auch ein Landeshauptmann muss sich an geltende Gesetze halten“, so Strobl.
Patientenanwalt verteidigt Einrichtung
Patientenanwalt Lukas Greisenegger betonte hingegen, die Einrichtung der Herzchirurgie sei ein wichtiger und notwendiger Schritt gewesen, mit dem eine Versorgungslücke geschlossen wurde. Patientinnen und Patienten, die an Herzerkrankungen leiden, hätten in der Vergangenheit immer wieder von langen Wartezeiten berichtet. Außerdem habe die Gastpatiententhematik in letzter Zeit an Schärfe gewonnen. Beides seien starke Indizien für die Notwendigkeit von zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der Herzchirurgie, so Greisenegger.
Quelle: APA
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