Burgenland: U-Ausschuss entlastet Land bei „Neue Eisenstädter“

Mathias FischerMathias Fischer
Polizist in Uniform steht im Gerichtssaal in Wien.
© Hartinger/APA (Symbolbild)

Der Untersuchungsausschuss zur Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ hat seine Arbeit abgeschlossen. Die Landesaufsicht habe funktioniert, die Bestellung des Regierungskommissärs sei vertretbar gewesen, so der ORF.

Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf (SPÖ) und Verfahrensrichter Wolfgang Köller stellten am Montag den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vor. Die zentralen Befunde: Die Kontrolle des Landes über die gemeinnützigen Bauvereinigungen habe ihre Aufgabe erfüllt, die Einsetzung eines Regierungskommissärs durch die Landesregierung sei gerechtfertigt gewesen.

45 Auskunftspersonen in 24 Sitzungen befragt

Der U-Ausschuss wurde am 12. Jänner 2026 eingesetzt. Sein Auftrag: mögliche Verstöße gemeinnütziger Bauvereinigungen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) untersuchen, die Landesaufsicht prüfen und die Bestellung des Regierungskommissärs bewerten. In 24 Sitzungen wurden 45 Personen befragt.

Lückenlose Kontrolle war möglich

Im Untersuchungszeitraum von Oktober 2023 bis Oktober 2025 sei die Aufsicht des Landes über die vier gemeinnützigen Bauvereinigungen „gut aufgestellt“ gewesen, eine lückenlose Kontrolle sei jederzeit möglich gewesen. Auch zwei Sonderprüfungen in diesem Zeitraum seien durchgeführt worden. „Das Land hat nicht versagt, sondern eine tadellose Arbeit geleistet bei der Aufsicht“, betonte Eisenkopf.

Auf Grundlage einer Sonderprüfung durch Johannes Zink habe das Land einen Regierungskommissär bei der „Neuen Eisenstädter“ bestellt. Diese Entscheidung sei „jedenfalls vertretbar“, da aufgrund erhöhter Zinsen von einer „erheblichen Gefahr“ ausgegangen werden konnte. Die Sonderprüfung kam unter anderem zum Ergebnis, dass der Verkauf von Anlegerwohnungen bei der „Neuen Eisenstädter“ gegen das WGG verstoßen habe.

Keine Versäumnisse festgestellt

Auch Köller zog ein positives Fazit: Die Frage, ob das Land seine Kontrolltätigkeit gesetzeskonform und angemessen ausgeübt habe, könne mit einem „klaren Ja“ beantwortet werden. „Wir haben keine Versäumnisse oder Missstände festgestellt“, so der Verfahrensrichter.

Neben der abgeschlossenen Sonderprüfung der „Neuen Eisenstädter“ läuft noch eine Prüfung bei der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG). In diese konnte der U-Ausschuss noch keine Einsicht nehmen, da sie noch nicht abgeschlossen ist.

Verfahren beim Landesverwaltungsgericht läuft

Gegen den Bescheid zur Einsetzung des Regierungskommissärs wurde beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sollte das LVwG zu einer anderen Einschätzung kommen als der U-Ausschuss, würde dies den Abschlussbericht nicht beeinflussen, erklärte Köller.

Kosten und Empfehlungen

Die Gesamtkosten des U-Ausschusses liegen noch nicht endgültig vor, dürften aber laut Eisenkopf rund 570.000 Euro betragen. Zum Vergleich: Der U-Ausschuss zur Commerzialbank Mattersburg kostete 565.000 Euro.

Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen zum WGG, das Unschärfen aufweise und zu Auslegungsproblemen führe. Es brauche eine „klare Rechtslage“, um eindeutig zu erkennen, welche Geschäfte zulässig seien. Zudem wird angeregt, eine Möglichkeit zur Verlängerung um drei Monate zu schaffen, da manche Auskunftspersonen, die für die letzten Sitzungstage geladen wurden, den Termin nicht wahrgenommen hätten und dann nicht mehr befragt werden konnten.

Quelle: https://burgenland.orf.at/stories/3365369/

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