Burgenland verlängert Rückzahlungsfrist für Wohnbaudarlehen

Gemeinnützige Wohnbauträger im Burgenland erhalten mehr Zeit für die vorzeitige Tilgung ihrer Darlehen. Die Frist wurde bis Ende September ausgedehnt, um mehr Mieterinnen und Mieter entlasten zu können.
Gemeinnützige Wohnbauträger im Burgenland können ihre Wohnbaudarlehen derzeit mit einem Abschlag vorzeitig tilgen. Die ursprünglich bis Ende Juni gesetzte Frist wurde nun bis 30. September verlängert, wie das Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) auf APA-Anfrage mitteilte.
Anträge konnten bis Ende August gestellt werden. Die Fristverlängerung sei erforderlich gewesen, um möglichst viele Mieterinnen und Mieter zu entlasten, hieß es aus dem Landesrat-Büro.
Verkauf der restlichen Darlehen geplant
Nach Abschluss der vorzeitigen Tilgung durch die gemeinnützigen Bauträger sollen die übrigen Darlehen an Banken oder Versicherungen veräußert werden. Die Rückzahlung durch private Häuslbauer ist bereits abgeschlossen und brachte dem Land rund 250 Millionen Euro ein.
Nachlass richtet sich nach Restlaufzeit
Die Höhe des Nachlasses für die Gemeinnützigen hängt von der verbleibenden Laufzeit des Darlehens ab. Bei Darlehen mit einer Restlaufzeit von unter fünf Jahren beträgt der Abschlag 15 Prozent. Kredite mit einer Restlaufzeit zwischen fünf und 17 Jahren können mit 25 Prozent Nachlass zurückgezahlt werden, die neuesten mit längerer Laufzeit mit 35 Prozent.
Die eingesparten monatlichen Kreditkosten sollen von den Bauträgern direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Das Land rechnet mit Rückzahlungen von rund 100 Millionen Euro durch die Wohnbauträger.
Quelle: APA
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