Burgenland: VwGH bestätigt Anspruch auf Kanalentschädigung

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision des Landes Burgenland zurückgewiesen. 39 Gemeinden können nun Entschädigungen für die Mitbenützung von Kanälen im Bereich von Landesstraßen geltend machen. Das Land muss Ermittlungsverfahren durchführen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einer Revision des Landes Burgenland eine Absage erteilt. Damit bekommen 39 burgenländische Gemeinden nach dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) nun auch in höchster Instanz Recht. Die Kommunen wollen Entschädigungszahlungen für die Mitbenützung der Kanäle im Bereich von Landesstraßen erhalten. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Entscheidung am Dienstag gegenüber der APA.
Das Land hatte die Anträge der Gemeinden mit der Begründung abgelehnt, dass notwendige Unterlagen fehlen würden. Die betroffenen Kommunen wandten sich daraufhin an das LVwG. Dieses hob die ablehnenden Bescheide auf und stellte fest, dass ein Ermittlungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.
Der VwGH bestätigte diese Rechtsauffassung nun. Im Straßengesetz sei nicht vorgesehen, dass die Gemeinden Unterlagen vorlegen müssen. Das Land Burgenland wird nun die 39 Ermittlungsverfahren starten.
Ollersdorf erhielt über 118.000 Euro
Die Gemeinden hatten ihre Anträge gestellt, nachdem Ollersdorf im Bezirk Güssing vom LVwG 118.404 Euro zugesprochen worden waren. Das Land betonte daraufhin, dass solche Entschädigungszahlungen nie das Ziel der gesetzlichen Regelung gewesen seien.
Ursprünglich war per Verordnung festgelegt worden, dass der Anspruch nur für nach 2010 fertiggestellte, neu errichtete Straßen beziehungsweise Kanäle besteht. Diese zeitliche Einschränkung wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.
Neues Straßengesetz vor dem VfGH
Im Mai 2025 wurde daraufhin ein neues Straßengesetz beschlossen, gegen das ÖVP und FPÖ vor den VfGH zogen. Das Verfahren ist weiterhin anhängig.
Quelle: APA
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