Burgenland zahlt 300.000 Euro für Futtermittelkauf

Das Burgenland unterstützt tierhaltende Betriebe nach der Dürre 2026 mit einer nicht rückzahlbaren Förderung. Insgesamt stehen 300.000 Euro für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln bereit, pro Betrieb sind maximal 5.000 Euro möglich.
Nach der schweren Dürre im Jahr 2026 hat das Land Burgenland eine Sonderrichtlinie auf den Weg gebracht, um tierhaltende Betriebe beim Futtermittelkauf zu unterstützen. Insgesamt werden 300.000 Euro als nicht rückzahlbare Förderung bereitgestellt. Pro Betrieb können maximal 5.000 Euro beantragt werden.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner begründet die Maßnahme mit der schwierigen Situation vieler Betriebe: „Gerade tierhaltende Betriebe stehen vor der schwierigen Frage, wie sie ihre Tiere über den Winter bringen. Hier braucht es konkrete Unterstützung. Mit unserer Sonderrichtlinie helfen wir dort, wo die Kosten tatsächlich entstehen: beim notwendigen Futtermittelzukauf“, erklärt die Agrarreferentin.
Trockenste Periode seit 1850
Österreich erlebte die trockensten zwölf Monate seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1850. Im Burgenland regnete es seit dem Frühjahr durchschnittlich um 39 Prozent weniger, in einzelnen Regionen und Zeiträumen erreichte das Defizit sogar über 70 Prozent. Die Schäden belaufen sich auf rund 65 Millionen Euro.
Besonders hart trifft es tierhaltende Betriebe: Wegen der Ernteausfälle mangelt es an Winterfutter. Zahlreiche Betriebe sind daher gezwungen, teures Ersatzfutter zuzukaufen – teilweise aus weit entfernten Regionen –, um ihre Tierbestände zu erhalten.
Ausnahmeregelungen für Bio-Betriebe bereits umgesetzt
Schon im August richtete das Land eine Ausnahmeregelung für jene Bio-Betriebe ein, die wegen der Futterknappheit auf konventionelle Futtermittel ausweichen mussten. Sechs Betriebe stellten insgesamt sieben Anträge, für die jeweils eine individuelle Genehmigung zum Zukauf von konventionellem Heu, Gras, Grassilage, Pellets und Silomais erging.
Die Anträge umfassten 457 Tonnen Heu, Gras, Grassilage und Pellets sowie 219 Tonnen Silomais, jeweils in Frischmasse gerechnet. Für eine zügige Abwicklung sorgten die landwirtschaftlichen Bezirksreferate, die die Bescheide durchwegs binnen eines Tages nach Antragstellung ausstellten.
Förderung für Ankäufe bis März 2027
Die neue Sonderrichtlinie soll die wirtschaftlichen Folgen der Dürre abfedern und Tierbestände sichern. „Unsere tierhaltenden Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft und wertvoller Naturschutzflächen. Sie brauchen keine zusätzlichen Schulden, sondern eine konkrete Entlastung bei den Kosten, die jetzt auf sie zukommen“, so Haider-Wallner.
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