BWB legt Bilanz zu Spritpreis-Ermittlungen vor

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat einen Überblick über ihre Tätigkeiten am Kraftstoffmarkt veröffentlicht. Neben einer Branchenuntersuchung und regionalen Ermittlungen betreibt die BWB seit Mai 2026 auch einen wöchentlichen Spritpreistracker.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat einen Überblick über ihre Tätigkeiten am österreichischen Kraftstoffmarkt veröffentlicht. Die Behörde kann aktiv werden, wenn der Verdacht auf wettbewerbswidrige Absprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung besteht. Darüber hinaus sind Branchenuntersuchungen möglich, wenn Anhaltspunkte für Wettbewerbsbeschränkungen oder die Nichtweitergabe von Abgabensenkungen vorliegen.
Untersuchung nach starkem Preisanstieg
Aufgrund der erheblichen Treibstoffpreissteigerungen im Jahr 2022 leitete die BWB eine umfassende Untersuchung des österreichischen Kraftstoffmarktes ein. Hinweise auf Kartellabsprachen oder einen Missbrauch von Marktmacht konnten dabei nicht festgestellt werden. Die Analyse zeigte jedoch, dass geopolitische Entwicklungen, insbesondere auf Raffinerieebene, zu deutlichen Preisschwankungen führen können. Dies gelte vor allem in Krisenzeiten mit Auswirkungen auf die internationalen Rohstoffmärkte.
Laut BWB spielten zudem Preisnotierungen eine zentrale Rolle bei der Preisentwicklung am heimischen Kraftstoffmarkt. Dieses Thema müsse auf europäischer Ebene behandelt werden. Die Erkenntnisse der damaligen Branchenuntersuchung seien weiterhin aktuell.
Keine Hinweise auf Kartelle im Lungau
Auch regionale Preisunterschiede wurden von der BWB genauer untersucht. Im Fokus stand unter anderem der Tankstellenmarkt im Lungau, nachdem zahlreiche Beschwerden eingegangen waren. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden im März 2025 veröffentlicht.
Anlass waren über mehrere Jahre hinweg höhere Diesel- und Benzinpreise im Bezirk Tamsweg im Vergleich zu benachbarten Regionen. Die Behörde analysierte dabei unter anderem Marktanteile, Einkaufs- und Verkaufspreise, Margen, Lieferverhältnisse sowie Absatzmengen.
Die Ermittlungen brachten keine Hinweise auf Preisabsprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zutage. Allerdings stellte die BWB fest, dass nicht alle Tankstellen ihren gesetzlichen Meldepflichten nachkamen.
Mehr Transparenz, niedrigere Dieselpreise
Eine vergleichsweise günstige Tankstelle im Lungau hatte ihre Preisänderungen zunächst nicht an die E-Control gemeldet. Nach einem Hinweis der BWB erfolgte die Einmeldung ab Ende November 2023 wieder regelmäßig. Dadurch wurden die günstigeren Dieselpreise im Spritpreisrechner sichtbar und konnten von anderen Marktteilnehmern wahrgenommen werden.
In der Folge registrierte die BWB einen deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Dieselpreise im Lungau im Vergleich zu angrenzenden Bezirken. Gleichzeitig nahm die Dynamik bei den Preisänderungen deutlich zu. Während zuvor durchschnittlich rund 26 Dieselpreisänderungen pro Monat und Tankstelle gemeldet wurden, stieg dieser Wert im Jahr 2024 auf mehr als 50. Die Behörde sieht darin einen Hinweis darauf, dass eine höhere Preistransparenz den Wettbewerb fördern und preisdämpfend wirken kann.
Aufgabenbereich der BWB
Die BWB ist für die Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs zuständig. Auf Preisentwicklungen infolge von Krisen hat die Behörde jedoch keinen direkten Einfluss. Ebenso kann sie nicht vorschreiben, dass Änderungen bei Rohöl-, Raffinerie- oder Großhandelspreisen unmittelbar und im gleichen Ausmaß an die Endverbraucher weitergegeben werden.
Für Preisüberwachungen vor Ort sowie die Kontrolle einer möglichen Nichtweitergabe von Abgabensenkungen sind die Bezirksverwaltungsbehörden verantwortlich. Wer Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße hat, kann sich direkt an die BWB wenden. Darüber hinaus steht ein Whistleblowing-System zur Verfügung, über das Meldungen auch anonym eingebracht werden können.
Kompetenzen sollen ausgebaut werden
Bei strukturellen Wettbewerbsproblemen, die keinen konkreten Kartellrechtsverstoß darstellen, kann die BWB derzeit nach einer Branchenuntersuchung vor allem Empfehlungen aussprechen. Anders als einige Wettbewerbsbehörden in anderen europäischen Ländern verfügt sie bislang nicht über die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zur Behebung solcher Marktstörungen anzuordnen. Laut Regierungsprogramm sollen die Kompetenzen der Behörde künftig erweitert werden.
Regionale Unterschiede bei den Preisen
Die BWB weist darauf hin, dass regionale Preisunterschiede auch durch unterschiedliche Versorgungs- und Beschaffungsstrukturen entstehen können. So werden insbesondere in Westösterreich Kraftstoffe teilweise aus dem Ausland bezogen. Verschiedene Einkaufspreise, Transportwege und Bezugsquellen können sich daher auf die Preisgestaltung an den Tankstellen auswirken.
Wöchentlicher Spritpreistracker
Seit Mai 2026 veröffentlicht die BWB einen wöchentlichen Spritpreistracker. Dieser basiert auf Daten der Spritpreisdatenbank der E-Control sowie auf Informationen aus dem Weekly Oil Bulletin der Europäischen Kommission.
Meldepflicht für Tankstellen
Tankstellenbetreiber müssen die ausgezeichneten Preise für Diesel und Superbenzin mit 95 Oktan elektronisch an die Preistransparenzdatenbank der E-Control melden. Preisänderungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten zu übermitteln.
Für die Ahndung von Verstößen gegen diese Meldepflicht sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise Magistrate zuständig. Verstöße gegen das Preistransparenzgesetz können mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro geahndet werden, bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 7.260 Euro.
Hinweise auf mögliche Kartellabsprachen oder einen Missbrauch von Marktmacht können jederzeit an die BWB gemeldet werden.
Quelle: OTS
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