Caritas Kärnten berät zu Vorsorge und Testament

Die Caritas Kärnten bietet kostenlose Beratung zu Themen wie Vorsorgevollmacht oder Nachlassregelung an. Mit Informationsveranstaltungen und persönlichen Gesprächen will die Organisation Menschen bei der Planung unterstützen.
Zum Jahresende ruft die Caritas Kärnten dazu auf, sich mit Fragen der persönlichen Vorsorge und des Nachlasses auseinanderzusetzen. Die Organisation möchte Menschen dabei helfen, frühzeitig festzulegen, was mit ihrem Vermögen geschehen soll und wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.
In Österreich bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen erhält, wenn kein gültiges Testament existiert. Bei der Vorsorge geht es zusätzlich darum, wer Entscheidungen übernehmen darf, falls man selbst dazu nicht mehr fähig ist. Nahe Angehörige sind dazu nicht automatisch befugt.
Viele scheuen die Auseinandersetzung mit dem Thema
„Für viele Menschen sind Themen rund um Vorsorge, Testament, Schenkung oder Nachlass etwas, mit dem sie sich nur ungern beschäftigen, da sie oft komplizierter wirken, als sie tatsächlich sind“, erklärt Nicole Beese, Ansprechpartnerin für Vorsorge und Testamentsspenden bei der Caritas Kärnten. Es gehe im Kern um die persönliche Frage, was einem wichtig sei und wer einmal etwas bekommen solle. Viele seien erleichtert, wenn alles geregelt sei.
Wer sich mit dem Thema zu beschäftigen beginne, müsse noch nicht alle Antworten kennen. Oft entstehe erst dann Klarheit über die eigenen Wünsche, wenn man sich einen Überblick über die Optionen verschafft habe, berichtet Beese.
Kostenlose Beratung und Informationsveranstaltungen
Die Caritas Kärnten bietet eine erste persönliche Orientierung an. Dazu gehören ein kostenloser Vorsorgeratgeber, persönliche Gespräche sowie unverbindliche Informationsvorträge. Diese finden gemeinsam mit Kärntner Notarinnen, Notaren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt – aufgrund hoher Nachfrage rund um Allerheiligen, aber auch darüber hinaus in verschiedenen Regionen Kärntens.
Ein anonymer Caritas-Testamentrechner kann eine erste Orientierung bieten. Er zeigt, wie sich ein Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen würde und welcher Spielraum für eigene Entscheidungen bleibt.
Gemeinnützige Organisationen im Testament berücksichtigen
Viele Menschen wissen laut Beese nicht, dass sie eine gemeinnützige Organisation als Erbin einsetzen können. Oft sei auch ein Vermächtnis eine passende Möglichkeit. Damit könne beispielsweise ein bestimmter Geldbetrag, ein Sparbuch oder eine Wertanlage einem guten Zweck gewidmet werden.
Mit der Berücksichtigung der Caritas im Nachlass könnten Menschen etwa Kindern Schulbildung ermöglichen, Mütter in schwierigen Lebenssituationen unterstützen oder Menschen ohne festen Wohnsitz Begleitung sichern. So werde aus einer persönlichen Entscheidung etwas, das über das eigene Leben hinaus Gutes bewirke.
Kontakt und weitere Informationen
Interessierte können sich kostenlos und unverbindlich an die Caritas Kärnten wenden. Für die rechtliche Beratung und konkrete Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen oder Schenkungen sind Notarinnen, Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig.
Alle Informationen zu den Angeboten gibt es online auf der Website der Caritas Kärnten.
Quelle: https://reisseck.at/vorsorge-testament-und-nachlassregelung
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