Diese Regeln gelten für E-Scooter in Österreich

Mona HopfingerMona Hopfinger
E-Scooter: Leistungs- und Ausstattungsregeln, Altersgrenzen, Alkohol- und Abstellverbote, Handy- und Helmpflicht
© weinitzen.gv.at

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Von der Helmpflicht für Jugendliche bis zum Alkohollimit – ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Für die Nutzung von E-Scootern gelten in Österreich mehrere verbindliche Vorschriften. Die Regelungen betreffen sowohl die Ausrüstung der Fahrzeuge als auch das Verhalten im Straßenverkehr.

Helmpflicht und technische Ausstattung

Alle Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren müssen beim Fahren einen Helm tragen. Zudem muss jeder E-Scooter mit Licht, Klingel und Blinker ausgestattet sein.

Alkohol, Mitfahrer und Gepäck

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Das Mitnehmen von Personen auf dem E-Scooter ist untersagt. Auch die Beförderung von Gütern ist verboten – ausgenommen sind lediglich kleine Rollertaschen oder vergleichbare geeignete Behältnisse.

Benützungspflicht für Radwege

Ist eine Radfahranlage wie ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss diese benutzt werden. Dabei ist eine allfällig vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten.

Quelle: https://www.weinitzen.gv.at/aktuelles/neuigkeiten/details/regeln-fuer-e-scooter

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