Digitaler Eltern-Kind-Pass kommt erst 2027

Pia Prodinger
Mutter Kind Pass: Mann mit gelbem Buch vor Bücherregal in Wien
© roland paulitsch

Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes verzögert sich neuerlich. Statt im Oktober 2026 soll die digitale Version nun österreichweit erst ab Oktober 2027 verpflichtend werden. Einzelne Bundesländer können aber früher starten.

Der elektronische Eltern-Kind-Pass wird um ein weiteres Jahr verschoben. Das beschloss der Nationalrat am Mittwoch durch einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Budgetbegleitgesetz. Ursprünglich war der Start für Oktober dieses Jahres geplant gewesen.

Die bundesweite Verpflichtung zur Datenspeicherung im digitalen System tritt nun erst für Schwangerschaften in Kraft, die ab 1. Oktober 2027 ärztlich festgestellt werden. Für Neugeborene gilt die Regelung ab 1. März 2028. Das gelbe Büchlein bleibt damit vorerst weiter im Einsatz.

Technische Hürden bei der Umstellung

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) begründete die Verschiebung mit technischen und organisatorischen Problemen. Nicht alle Bundesländer seien in der Lage, den geplanten Starttermin einzuhalten. Man könne es sich nicht leisten, das Vertrauen in ein so wichtiges Projekt zu gefährden, wenn es in der Praxis nicht verlässlich funktioniere.

Als Hauptproblem nannte sie die Anbindung unterschiedlicher Landes-, Spitals- und Softwaresysteme an den elektronischen Pass. Bei der Einbindung von Dokumentationsprozessen zu Schwangerschaft, Geburt und Untersuchungen seien Datensicherheit, klare Zugriffsrechte und praxistaugliche Abläufe noch nicht in allen Systemen verlässlich gewährleistet.

Pilotregionen können früher starten

Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kann per Verordnung Pilotregionen festlegen, in denen der elektronische Eltern-Kind-Pass bereits vor dem bundesweiten Start eingeführt wird. Ein Steuerungsgremium im Gesundheitsministerium soll die Pilotphasen begleiten, evaluieren und die österreichweite Ausrollung steuern.

Als mögliche Pilotregion gilt Kärnten. Das Bundesland war als einziges nicht unter jenen, die sich für eine Verschiebung ausgesprochen hatten.

Das neue erweiterte Untersuchungsprogramm sei von der Verschiebung nicht betroffen, betonte Königsberger-Ludwig. Die Probleme würden die Notwendigkeit einer gemeinsamen bundesweiten E-Health-Agentur zeigen.

Quelle: APA

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