Doppelmörder tötet Mitinsassen in Garsten

Mona HopfingerMona Hopfinger
Forensisch-therapeutische Patientenakte und Messer auf Tisch vor Gefängniszelle und Klinikflur
© Mit KI (Gemini) generiert

Im forensisch-therapeutischen Zentrum Garsten hat ein 63-jähriger Doppelmörder am Montagnachmittag einen 40-jährigen Mitinsassen erstochen. Der Täter gab als Motiv Frust gegen Behörden an, das Opfer habe damit nichts zu tun gehabt.

Ein 63-jähriger Insasse des forensisch-therapeutischen Zentrums (FTZ) in Garsten hat am Montagnachmittag einen 40-Jährigen mit einem manipulierten Buttermesser getötet. Der Verdächtige ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder. Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt wegen Mordes.

Laut Andreas Pechatschek von der Staatsanwaltschaft Steyr zeigt ein Überwachungsvideo, wie beide Männer zunächst in die Zelle des Täters gehen und anschließend auf dem Gang einen Disput haben. Danach griff der 63-Jährige mit einem messerartigen Gegenstand an. Justizwachebeamte eilten sofort zu Hilfe, konnten das Leben des Opfers aber nicht mehr retten. Die Obduktion ergab mehrere Stiche in den Brustkorb, ein Stich in die Lunge war tödlich.

Geplante Tat mit manipulierter Waffe

Bei seiner ersten Einvernahme sagte der Verdächtige, er sei wütend auf Behörden und Ämter gewesen. Diese Wut habe sich aber nicht direkt gegen das Opfer gerichtet, mit ihm habe es keine Streitigkeiten gegeben. Als Tatwaffe diente ein Buttermesser, das verändert worden war, „um besser zustechen zu können". Daraus schließen die Ermittler, dass die Tat geplant war.

Der 63-Jährige hatte 2017 in Linz ein älteres Ehepaar getötet und danach in dessen Haus Feuer gelegt. Der Tunesier stellte sich kurz nach der Tat und sagte, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ statuieren wollen, weil er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert gefühlt habe. Ein Sohn des getöteten Paares arbeitete in einer Abteilung des Landes Oberösterreich, die einem FPÖ-Politiker unterstellt war. Die Familie hatte aber kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen.

Lebenslange Haft und Einweisung

2018 wurde der Mann in Linz zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte ihm eine „querulatorische Persönlichkeitsstruktur" bescheinigt und vor der Gefahr gewarnt, die von ihm ausgeht. Kurz vor der Tat hatte der Mann dem damaligen IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue geschworen.

Dass er nicht wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, lag wohl an der Einschätzung der Sachverständigen: Sie meinte, er könne sich aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur in keiner Organisation einordnen, „egal ob eine Terror-Organisation oder ein Fußballverein", wie die Gutachterin damals sagte.

Opfer seit 2003 in Haft

Der getötete 40-Jährige befand sich seit 2003 in Haft. Zunächst wurde der Wiener als Jugendlicher wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls verurteilt. 2006 folgte eine Verurteilung zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe, nachdem er während eines Freigangs eine junge Frau vergewaltigt hatte. Zusätzlich wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug verfügt, weil er von einem Psychiater als gefährlicher Rückfalltäter eingestuft wurde.

Nach Verbüßung seiner zwölfjährigen Haft wurde der Mann weiter im FTZ Garsten angehalten und behandelt. Sachverständige sprachen sich in regelmäßig eingeholten psychiatrischen Gutachten gegen seine bedingte Entlassung aus, weil sie die von ihm ausgehende, mit einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung einhergehende Gefährlichkeit nicht gebannt sahen.

Der mutmaßliche Täter dürfte vorerst im FTZ in Garsten bleiben. Kastner wurde bereits mit einem neuerlichen psychiatrischen Gutachten beauftragt.

Kritik an medizinischer Versorgung

Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) bezeichnete die medizinische Situation im FTZ Garsten zuletzt als „defizitär". Psychiatrisches Fachpersonal fehlt von Freitag bis Sonntag sowie nachts vollständig, ein Allgemeinmediziner ist lediglich zwei Mal pro Woche anwesend. Dazu stellte das Justizministerium am Dienstag klar, man habe in Garsten inzwischen „wesentliche Verbesserungen umgesetzt". Seit der letzten Prüfung durch die Volksanwaltschaft 2025 sei der Besetzungsgrad der Fachdienste auf 92 Prozent gestiegen. Der Pflegebereich sei sogar vollständig besetzt.

Bis ein regulärer Bereitschaftsdienst eingerichtet ist, sei das ärztliche Fachpersonal durchgehend telefonisch erreichbar, damit die medizinische und psychiatrische Versorgung auch an Wochenenden und Feiertagen lückenlos gesichert ist. Zudem investiere man gezielt in die Handlungssicherheit der Bediensteten vor Ort: Durch regelmäßige, spezifische Schulungen werde das Personal laufend für den sensiblen und professionellen Umgang mit psychisch auffälligen Insassen weitergebildet.

Quelle: APA

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