Dornbirn regelt Veranstaltungsstätten ab 150 Besuchern neu

Mona HopfingerMona Hopfinger
Raumplanungsverordnung Besucherkapazität ≥ 150 in Stadtplan mit Wohngebiet und Mischgebiet
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Stadtvertretung Dornbirn hat den Entwurf einer Verordnung beschlossen. Einrichtungen ab 150 Besuchern benötigen in Kern-, Wohn- und Mischgebieten eine eigene Widmung.

Die Stadt Dornbirn schafft neue raumplanerische Vorgaben für Veranstaltungsstätten mit hohem Publikumsaufkommen. Die Stadtvertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung den Verordnungsentwurf beschlossen. Ziel ist es, bei größeren Projekten klare Rahmenbedingungen zu schaffen und Konflikte mit bereits bestehenden Nutzungen frühzeitig zu vermeiden.

In Dornbirn liegen Wohngebiete, gemischt genutzte Bereiche, Betriebsgebiete und verdichtete Zentren aufgrund der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur teilweise nahe beieinander. Publikumsintensive Einrichtungen können durch zusätzlichen Verkehr, Lärm, Parkierungsdruck oder ihre städtebauliche Wirkung das Umfeld beeinflussen. Die Verordnung soll der Stadt künftig eine klarere Steuerung solcher Entwicklungen ermöglichen.

Besondere Widmung wird Pflicht

Die Verordnung basiert auf § 16c des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes. Dieser Paragraf erlaubt es Gemeinden festzulegen, dass publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur auf eigens gewidmeten Flächen errichtet werden dürfen. Ab 150 Besuchern gelten Veranstaltungsstätten als publikumsintensiv, etwa Kinocenter, Diskotheken, Sportanlagen oder Anlagen für Kultuszwecke.
Die Regelung greift nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Erweiterungen und Nutzungsänderungen bestehender Einrichtungen.

Auflage und Stellungnahmen

Die Verordnung soll für das gesamte Gemeindegebiet gelten. Sie soll Wohn- und Mischgebiete vor unverträglichen Nutzungskonflikten schützen und gleichzeitig Planungssicherheit für Grundeigentümer, Projektwerber und die Bevölkerung schaffen.

Der Entwurf wird nun für vier Wochen öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit können die Dornbirner Stellungnahmen abgeben. Nach Abschluss der Auflage und der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Verordnung in einer der nächsten Sitzungen der Stadtvertretung endgültig beschlossen werden.

Künftig dürfen publikumsintensive Veranstaltungsstätten in Kern-, Wohn- und Mischgebieten nur errichtet werden, wenn für den jeweiligen Standort eine entsprechende besondere Widmung vorliegt. Über eine solche Widmung entscheidet die Stadtvertretung. Die Stadt gewinnt ein neues Steuerungsinstrument: Bei größeren Projekten kann sie nun im Einzelfall untersuchen, ob sie mit dem Standort verträglich sind.

Bürgermeister betont Bedeutung klarer Regeln

„Eine wachsende Stadt braucht klare Regeln für ihre räumliche Entwicklung. Gerade bei größeren Vorhaben müssen wir darauf achten, dass die Interessen der Bevölkerung, die Entwicklung der Stadt und die Interessen von Projektwerbern sorgfältig aufeinander abgestimmt werden“, betont Bürgermeister Markus Fäßler. Mit der Verordnung werde ein verbindlicher Rahmen geschaffen und sichergestellt, dass wesentliche Entscheidungen in der Stadtvertretung getroffen werden.

Stadtplanungsstadtrat Johannes Zangerl erklärt, die Verordnung sei ein wichtiges Instrument, um größere publikumsintensive Nutzungen dort zu ermöglichen, wo sie raumplanerisch verträglich sind. „Entscheidend sind dabei nicht einzelne Projekte, sondern nachvollziehbare Regeln für das gesamte Stadtgebiet. Verkehr, Lärm, das Umfeld und die bestehende Siedlungsstruktur müssen bei solchen Vorhaben entsprechend berücksichtigt werden“, so Zangerl.

Quelle: https://aktuell.dornbirn.at/presseaussendung/2026-10-08-klare-regeln-fuer-publikumsintensive-veranstaltungsstaetten

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