Drei Ministerien legen Leitfaden für Ortskernentwicklung vor

Drei Bundesministerien haben einen gemeinsamen Praxisleitfaden für integrierte räumliche Entwicklungskonzepte vorgestellt. Die Arbeitshilfe soll Gemeinden bei der nachhaltigen Planung unterstützen und Förderungen besser koordinieren.
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) sowie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) haben erstmals einen gemeinsam abgestimmten Praxisleitfaden für die kommunale Planung erarbeitet. Die Arbeitshilfe für integrierte räumliche Entwicklungskonzepte (IEK) soll österreichweit einheitliche Qualitätsstandards schaffen und die Abstimmung von Investitionen und Förderungen mit regionalen Entwicklungszielen verbessern.
Grundlage für nachhaltige Entwicklung
Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte bilden die Basis für eine langfristige und nachhaltige Raumentwicklung. Sie ermöglichen es Städten, Gemeinden und Regionen, räumliche, wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Fragestellungen gemeinsam zu betrachten. Dadurch können Entwicklungsziele strategisch definiert, öffentliche Mittel gezielt eingesetzt und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren gestärkt werden. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Transparenz bei kommunalen Entwicklungsprozessen.
Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler (BMWKMS) erklärte, mit dem neuen Leitfaden werde eine einheitliche Grundlage geschaffen, um Orts- und Stadtkerne zu stärken, Leerstände zu vermeiden und Investitionen dort zu bündeln, wo sie den größten Nutzen für Gemeinden und Bevölkerung bringen.
Einheitliche Vorgaben für Gemeinden
Mit dem Praxisleitfaden werden erstmals österreichweit einheitliche Zielsetzungen und Mindeststandards für integrierte räumliche Entwicklungskonzepte definiert. Als informelles Instrument der Raumentwicklung bietet das IEK einen qualitätssichernden Rahmen für strategische Entwicklungsprozesse und fungiert zugleich als Schnittstelle zwischen Planung und Förderpolitik.
Dadurch sollen Investitionen und Fördermaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene besser aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und öffentliche Mittel effizienter einzusetzen.
Bundesminister Peter Hanke (BMIMI) betonte, integrierte Entwicklungskonzepte seien ein wichtiger Hebel, um wirtschaftliche Entwicklung, ökologische Resilienz und Innovationsräume miteinander zu verbinden. Der Leitfaden biete dafür die notwendigen Werkzeuge, um vorhandene Synergien besser zu nutzen.
Beitrag zur Umsetzung des Regierungsprogramms
Der Praxisleitfaden wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen erarbeitet und knüpft an zentrale Vorhaben des Regierungsprogramms 2025 bis 2029 an. Dazu zählen die Belebung von Ortskernen, eine qualitätsvolle Innenentwicklung, der sparsame Umgang mit Bodenressourcen, eine bessere Abstimmung von Förderungen sowie die enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden.
Bundesminister Norbert Totschnig (BMLUK) verwies auf die Bedeutung lebendiger Orts- und Stadtkerne als Orte der Begegnung und Identifikation. Wo Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Freizeit auf kurzen Wegen miteinander verbunden seien, entstünden starke Gemeinschaften. Integrierte Entwicklungsplanung könne bestehende Stärken bündeln, neue Impulse setzen und die Lebensqualität langfristig sichern.
Im Zuge der weiteren Zusammenarbeit wollen die beteiligten Ressorts bestehende Förderprogramme schrittweise weiterentwickeln und stärker aufeinander abstimmen. Damit sollen öffentliche Mittel gezielter eingesetzt, Förderzugänge vereinfacht und integrierte Entwicklungsansätze weiter gestärkt werden.
Vorstellung im Oktober
Präsentiert wird der Leitfaden bei der Kommunalmesse am 1. und 2. Oktober in Salzburg sowie bei der 4. Fachtagung zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen am 6. und 7. Oktober 2026 in Zeltweg. Über die zuständigen Interessenvertretungen soll die Arbeitshilfe anschließend allen Gemeinden sowie weiteren relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt werden.
Der Praxisleitfaden ist bereits online auf der Website des BMWKMS abrufbar.
Quelle: OTS
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