Drohnenflüge in Österreich: Diese Regeln gelten

Mathias FischerMathias Fischer
Drohnenflüge: Was ist erlaubt? Regeln kennen, Rücksicht nehmen. Sicherheit, Privatsphäre, Registrierung.
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

Wer in Österreich eine Drohne fliegen lassen möchte, muss sich an klare Vorgaben halten. Die Austro Control und EU-Drohnenregelungen legen fest, wo und wie geflogen werden darf.

Für Drohnenflüge in der offenen Kategorie („Open“) gelten in Österreich mehrere Grundregeln: Die Drohne muss durchgehend in direkter Sichtverbindung betrieben werden. Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund. Über Menschenansammlungen ist der Betrieb verboten. Abhängig von Gewicht und Ausstattung der Drohne kommen weitere Anforderungen hinzu.

Aufnahmen: Was erlaubt ist und was nicht

Luft- und Landschaftsaufnahmen sind erlaubt, solange keine Personen erkennbar sind. Sobald Personen identifizierbar sind, dürfen die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden – etwa auf Social Media. Aufnahmen, die in die Privatsphäre eingreifen, sind generell untersagt.

Registrierung und Führerschein

Drohnen mit Kamera sowie Modelle ab 250 Gramm müssen registriert werden. Für Drohnen über 250 Gramm ist zusätzlich ein Kompetenznachweis – der sogenannte Drohnenführerschein – erforderlich. Auch Versicherungsbestimmungen sind zu beachten.

Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob am geplanten Standort überhaupt geflogen werden darf. Die Austro Control stellt dafür eine interaktive Drohnenkarte zur Verfügung.

Weitere Informationen und die aktuellen Regeln sind auf der Plattform Drohnenspace von Austro Control abrufbar.

Quelle: https://www.hofstetten-gruenau.gv.at/Drohnenfluege_-_Was_ist_erlaubt_

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