E-Mopeds brauchen ab Oktober Führerschein und Kennzeichen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Rollerfahrer mit blauem Helm und Rucksack schaut aufs Handy, davor rote LKW-Plane
© Ali Alcántara / Pexels (Symbolbild)

Für E-Mopeds treten ab 1. Oktober 2026 neue gesetzliche Vorschriften in Kraft. Nutzer müssen dann unter anderem einen Führerschein besitzen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für sogenannte E-Mopeds verschärfte gesetzliche Bestimmungen. Die Neuregelungen sehen mehrere verpflichtende Anforderungen vor, die Nutzer erfüllen müssen.

Zu den neuen Pflichten zählen der Besitz eines Führerscheins, eine Zulassung mit Kennzeichen sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus wird das Tragen eines Helms zur Pflicht.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat einen Informationsflyer zu den Änderungen veröffentlicht. Nutzer von E-Mopeds sollten sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen informieren, um ab Oktober die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Quelle: https://www.reichenau-haibach-ottenschlag.at/Neue_Regelungen_fuer_E-Mopeds_ab_1_Oktober_2026

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