E-Mopeds brauchen ab Oktober Führerschein und Zulassung

Mona HopfingerMona Hopfinger
E-Moped-Regeln: Führerschein Klasse AM, Verbotsschild, Kalender 1. Oktober 2026
© Mit KI (Gemini) generiert

Für E-Bikes ohne Tretunterstützung gelten ab 1. Oktober 2026 neue Vorschriften. Die bisher wie Fahrräder behandelten Fahrzeuge werden künftig rechtlich Mopeds gleichgestellt.

Ab 1. Oktober 2026 ändert sich die rechtliche Einstufung von sogenannten E-Mopeds grundlegend. Betroffen sind E-Bikes ohne Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt. Diese Fahrzeuge sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt, werden künftig aber wie Mopeds behandelt.

Führerschein und Zulassung werden Pflicht

Mit der Neuregelung gelten für E-Mopeds dieselben Bestimmungen wie für herkömmliche Mopeds. Nutzer benötigen mindestens einen Führerschein der Klasse AM, den sogenannten Mopedführerschein. Zudem wird eine Zulassung inklusive Nummerntafel verpflichtend.

Auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden. Statt eines Fahrradhelms ist künftig ein Motorradhelm vorgeschrieben.

Radwege werden tabu

Eine wesentliche Änderung betrifft die Nutzung der Verkehrsflächen: E-Moped-Fahrer müssen die Fahrbahn benützen. Radfahranlagen sind künftig tabu.

Die Marktgemeinde Hellmonsödt rät Besitzern solcher Fahrzeuge, die erforderlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Fahrzeugpapiere und Genehmigungsfähigkeit sollten geprüft, Führerschein, Versicherung, Zulassung und passender Helm rechtzeitig organisiert werden. Andernfalls ist die Nutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr erlaubt. Bei Verstößen drohen Strafen.

Quelle: https://www.hellmonsoedt.ooe.gv.at/Neue_Regeln_fuer_E-Mopeds_ab_1_Oktober_2026

Worüber spricht Hellmonsödt?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.