E-Mopeds: Führerschein und Zulassung ab Oktober Pflicht

Für E-Bikes ohne Tretunterstützung gelten ab 1. Oktober 2026 neue Vorschriften. Die bisher wie Fahrräder behandelten Fahrzeuge benötigen künftig Führerschein, Zulassung, Versicherung und Nummerntafel.
Ab 1. Oktober 2026 ändert sich die rechtliche Einstufung von sogenannten E-Mopeds grundlegend. Dabei handelt es sich um E-Bikes ohne Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt. Diese Fahrzeuge sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt, werden aber künftig wie Mopeds behandelt.
Wer sein Fahrzeug weiterhin nutzen möchte, muss mehrere Schritte setzen. Die Stadtgemeinde Mattighofen empfiehlt, die notwendigen Vorbereitungen frühzeitig einzuleiten und nicht bis zum Herbst zu warten.
Führerschein der Klasse AM erforderlich
Für die Nutzung der E-Mopeds wird ein Führerschein der Klasse AM verpflichtend. Wer bereits einen Führerschein der Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE oder F besitzt, benötigt keinen zusätzlichen Mopedführerschein, da dieser bereits inkludiert ist.
Die Ausbildung kann in Fahrschulen oder bei Mobilitätsclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ gemacht werden. Voraussetzung ist das vollendete 15. Lebensjahr, der Ausbildungsbeginn ist aber schon zwei Monate vorher möglich. Unter 16-Jährige benötigen dafür die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildung umfasst sechs Einheiten Theorie zu je 50 Minuten inklusive einer Multiple-Choice-Prüfung sowie acht Einheiten Fahrpraxis. Davon müssen mindestens zwei Einheiten im öffentlichen Verkehr stattfinden, die restlichen sechs können teilweise oder vollständig am Übungsplatz absolviert werden.
Die Kosten für die Fahrausbildung liegen zwischen 300 und 450 Euro. Hinzu kommen 90 Euro für Behördengebühren. Personen, die bei Ausbildungsbeginn älter als 20 Jahre sind, benötigen zusätzlich ein ärztliches Attest, das einheitlich 35 Euro kostet.
Zulassung nur mit CoC-Papier oder Einzelgenehmigung
Die Zulassung des Fahrzeugs erfolgt in einer Zulassungsstelle. Erforderlich sind ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Kaufvertrag oder anderer Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung für die Haftpflichtversicherung sowie Fahrzeugdokumente wie Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten notwendig.
Besitzer bereits vorhandener E-Mopeds können ihr Fahrzeug nur dann zulassen, wenn sie entweder ein CoC-Papier (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder eine Einzelgenehmigung vorweisen können. Ohne einen dieser Nachweise darf das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden.
Liegt eine EU-Typengenehmigung vor, kann in vielen Fällen ein CoC-Papier nachträglich erstellt werden. Dafür ist der Hersteller oder Generalimporteur zuständig. Ohne EU-Typengenehmigung bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung. In Wien ist dafür die MA 46 zuständig, in den Bundesländern die technische Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Helmpflicht und Fahrbahnbenützung
Ab dem Stichtag gilt für E-Mopeds Motorradhelmpflicht. Ein Fahrradhelm ist nicht ausreichend. Zudem müssen die Fahrzeuge auf der Fahrbahn bewegt werden, Radfahranlagen sind tabu.
Zur Mindestausstattung gehören zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, eine Hupe oder Glocke, mindestens ein Rückspiegel, je zwei Blinker vorne und hinten, Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von einem Millimeter, ein funktionierender Tachometer sowie eine genehmigte Auspuffanlage.
Regelmäßige Pickerl-Überprüfung
Wie bei Mopeds ist auch für E-Mopeds eine regelmäßige §-57a-Überprüfung vorgeschrieben. Derzeit gilt die „3-2-1“-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung ist die erste Überprüfung fällig, danach alle zwei Jahre, anschließend jährlich. Ab 17. Mai 2027 tritt eine neue „4-2-2-2-1“-Regelung in Kraft, die bei neu zugelassenen Fahrzeugen längere Intervalle vorsieht.
Wer ab 1. Oktober 2026 ohne die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen.
Quelle: https://www.mattighofen.at/NEUE_REGELN_FUeR_E-MOPEDS_
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