E-Roller: Diese Regeln gelten in Österreich

Anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche wird auf die sichere Nutzung von E-Rollern hingewiesen. In Österreich gelten für die elektrischen Tretroller klare gesetzliche Vorschriften, die besonders Eltern ihren Kindern vermitteln sollten.
Im Zuge der Europäischen Mobilitätswoche wird auf den sicheren und rücksichtsvollen Umgang mit E-Rollern aufmerksam gemacht. Für die Nutzung der elektrischen Tretroller existieren in Österreich eindeutige gesetzliche Vorgaben.
Besonders Eltern kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Kinder und Jugendliche können Gefahren im Straßenverkehr oft noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Deshalb ist es wichtig, ihnen die gültigen Vorschriften zu erklären und sie für einen aufmerksamen und sicheren Umgang mit dem E-Roller zu sensibilisieren. Damit können Eltern dazu beitragen, Unfälle zu verhindern.
Wichtigste Vorschriften im Überblick
Für eine sichere Fahrt müssen folgende Regeln beachtet werden:
- Vorhandene Radwege und Radfahranlagen müssen benützt werden. Das Fahren in Längsrichtung auf Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.
- Eine zweite Person darf auf dem E-Roller nicht mitgenommen werden.
- Es gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Für Personen unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person fahren. Mit einem Radfahrausweis ist auch eine alleinige Fahrt erlaubt.
- Telefonieren ist während der Fahrt ausschließlich mit Freisprecheinrichtung gestattet.
- Die vorgeschriebene Ausstattung und Beleuchtung muss vorhanden sein.
- Geschwindigkeit und Fahrweise sind der Verkehrssituation anzupassen, auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
Die gesetzlichen Bestimmungen für E-Roller sind insbesondere in der Straßenverkehrsordnung 1960 § 68a geregelt. Wer die Regeln kennt und aufmerksam fährt, trägt zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.
Quelle: https://www.leonding.at/aktuelles/detail/sicher-unterwegs-3804
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