E-Scooter: Diese Regeln gelten in Österreich

Pia ProdingerPia Prodinger
E-Scooter-Regelungen Land Salzburg: Helm-, Bremsen-, Blinkerpflicht, Promillegrenze, Leistungslimit
© Photoart Reifmüller, Zell am See-Kaprun Tourismus

Für Elektro-Scooter gelten im Straßenverkehr grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Radfahrende. Wo es eigene Regelungen gibt, haben diese Vorrang. Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Elektro-Scooter sind rechtlich als einspurige, elektrisch angetriebene Trittroller ohne Sitz definiert. Sie dürfen maximal 600 Watt Leistung haben, eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h erreichen und Räder mit bis zu 300 Millimeter Felgendurchmesser aufweisen.

Neue Vorschriften im Überblick

Mehrere Regelungen wurden verschärft oder neu eingeführt. Dazu zählen eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille, die verpflichtende Ausstattung mit Blinker und akustischem Signal wie Klingel oder Hupe sowie eine erweiterte Helmpflicht bis 16 Jahre. Außerdem ist eine funktionierende Bremse zwingend vorgeschrieben, und die Mitnahme weiterer Personen ist untersagt. Als Sicherheitsempfehlung gilt das Tragen eines Helms auch für Personen über 16 Jahren.

Wo E-Scooter fahren dürfen

Sind Radwege oder Radstreifen vorhanden, müssen diese benutzt werden – inklusive Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Gefahren werden darf auch auf Fahrbahnen, auf denen Radfahren erlaubt ist. In Fußgängerzonen ist das Fahren nur bei behördlicher Freigabe und dann ausschließlich im Schritttempo gestattet. In Wohnstraßen und Begegnungszonen gilt ebenfalls nur fußgängerangepasste Geschwindigkeit.

Verbote und Einschränkungen

Auf Gehsteigen und Gehwegen herrscht in Längsrichtung ein generelles Fahrverbot. Untersagt sind zudem das Mitnehmen von Personen, der Transport von Lasten am Lenker sowie das Ziehen von Anhängern. Während der Fahrt ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille, Fahren unter Drogeneinfluss ist ebenfalls nicht erlaubt.

Altersregelungen und Helmpflicht

Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person E-Scooter fahren. Mit Radfahrausweis ist auch das alleinige Fahren erlaubt. Für alle unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.

Technische Ausstattung

Jeder E-Scooter muss über eine funktionsfähige Bremse, ein akustisches Signal (Klingel oder Hupe) sowie Reflektoren oder Rückstrahlfolien verfügen – vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb. Verpflichtend sind außerdem Blinker an den Lenkerenden mit gelbem Licht nach vorne und hinten. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen ein weißes, dauerhaft leuchtendes Frontlicht und ein rotes Rücklicht eingeschaltet sein.

Abstellen und Parken

E-Scooter sind wie Fahrräder so abzustellen, dass sie standsicher sind und niemanden behindern.

Weitere Informationen sind auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Quelle: https://www.kaprun.gv.at/E-Scooter_Sicher_und_regelkonform_unterwegs

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