Ehemalige Jugendherberge in Maria Alm wird versteigert

Die ehemalige Jugendherberge Eberlalm in Maria Alm soll am 29. September versteigert werden. Zum Objekt gehören ein Hauptgebäude mit 26 Beherbergungszimmern, eine Eberlhütte und ein Garagengebäude. Der Schätzwert beträgt 2.510.000 Euro.
26 Beherbergungszimmer, fünf Personalzimmer, Restaurantbereiche und eine ehemalige Privatwohnung: Die gewerbliche Liegenschaft Aberg 20 in 5761 Maria Alm soll versteigert werden. Zur ehemaligen Jugendherberge „Eberlalm“ gehören außerdem ein Garagengebäude und die sogenannte „Eberlhütte“.
Das Hauptgebäude umfasst laut den vorliegenden Planunterlagen rund 1.851 m² und erstreckt sich über Untergeschoß, Erdgeschoß, erstes Obergeschoß und Dachgeschoß. Im Erdgeschoß befinden sich eine Betriebsküche, ein Restaurantbereich und ein weiterer Speisesaal. Die beiden Obergeschoße dienen hauptsächlich der Beherbergung.
Im ersten Obergeschoß liegt zudem eine ehemalige Privatwohnung mit rund 221 m². Im Kellergeschoß sind Technik-, Personal- und Lagerräume sowie ein Hobbyraum vorhanden. Das Garagengebäude bietet Platz für drei Fahrzeuge und umfasst laut den Planunterlagen insgesamt rund 81,50 m².
Auf der südlichen Grundstücksfläche steht die rund 61 m² große „Eberlhütte“, die ehemals als Gastronomiebereich genutzt wurde. Die Gebäude wurden augenscheinlich in Massiv- und Holzbauweise ausgeführt. Zum Zubehör der Liegenschaft EZ 415 im Grundbuch 57101 Aberg gehört eine Fremdenzimmer- und Restauranteinrichtung.
Schätzwert und Versteigerungstermin
Die Liegenschaft hat eine Grundstücksgröße von 8.845 m² und eine Objektgröße von 1.912,00 m². Der Schätzwert beträgt 2.510.000 Euro, das geringste Gebot liegt bei 1.255.000 Euro. Als Vadium sind 251.000 Euro zu hinterlegen.
Die Versteigerung findet am 29. September 2026 um 14 Uhr im Bezirksgericht Zell am See, Ebene 0, Saal 4, statt. Zuständig ist das Bezirksgericht Zell am See (573), das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 75 E 26/25d.
Weitere Unterlagen zur Liegenschaft:
Versteigerungen können kurzfristig abgesagt werden, wenn es zu einer außergerichtlichen Lösung kommt. Interessierte können sich kurz vor dem Termin auf edikte.justiz.gv.at informieren.
Quelle: Ediktsdatei der Justiz — Originaleintrag ansehen
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.
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