Ehrenhausen ruft zu Heckenschnitt vor dem Winter auf

Die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße fordert Grundeigentümer auf, Naturhecken entlang öffentlicher Straßen zurückzuschneiden. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit.
Die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße appelliert an Grundeigentümer, ihre Hecken entlang von Gemeinde- und Landesstraßen noch vor dem Winter zu kürzen. Hecken dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen und die Sicht im fließenden Verkehr nicht beeinträchtigen.
Laut Paragraf 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Grundeigentümer gesetzlich verpflichtet, Bäume und Sträucher zu entfernen, wenn diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass ein Mindestabstand von einem Meter zur Straßen-Asphaltkante eingehalten werden muss. Auch zu Gehsteigen sei ausreichend Abstand zu wahren.
Die Gemeinde bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit in Ehrenhausen an der Weinstraße.
Quelle: https://www.ehrenhausen-gv.at/heckenschnitt-vor-dem-winter-fuer-mehr-sicherheit
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