Einbahnregelung in Langegg ab 26. September

Pia ProdingerPia Prodinger
Verkehrsschilder und Kalenderblatt mit Daten: 26. September bis 1. November, weißes Auto, Herbstlaub
© Mit KI (Gemini) generiert

In Langegg wird wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens im Herbst eine vorübergehende Einbahnregelung mit einseitigem Parkverbot eingeführt. Die Maßnahme gilt von 26. September bis 1. November an Wochenenden.

Die Gemeinde St. Stefan richtet in Langegg aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Herbstzeit eine vorübergehende Einbahnregelung sowie ein einseitiges Parkverbot ein. Die Regelung gilt vom 26. September bis 1. November.

An Samstagen ist die Maßnahme von 10 bis 22 Uhr in Kraft, an Sonntagen von 10 bis 19 Uhr. Zusätzlich gilt die Regelung am Montag, 26. Oktober, von 10 bis 19 Uhr.

Die Einfahrt ab dem Kindergarten Greisdorf Richtung Langegg wird gesperrt. Nach Langegg können Verkehrsteilnehmer nur von St. Stefan kommend Richtung Lestein zufahren.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Quelle: https://www.st-stefan-stainz.gv.at/hinweis-einbahnregelung-mit-einseitigem-parkverbot

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