Einbahnregelungen rund um Friedhof zu Allerheiligen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Friedhofstor mit Weg und Verkehrszeichen, Kalender mit Datum 29. Okt. - 2. Nov.
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen des erwarteten Besucherandrangs zu Allerheiligen werden vom 29. Oktober bis 2. November im Friedhofsbereich Verkehrsbeschränkungen verhängt. Die Maßnahmen gelten täglich zwischen 10 und 16 Uhr.

Von 29. Oktober bis 2. November werden im Bereich des Friedhofs aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu Allerheiligen Verkehrsregelungen eingeführt. Die Beschränkungen gelten jeweils von 10 bis 16 Uhr.

Einbahnregelungen und Parkverbote

In der Friedhofstraße zwischen Max Fink- und Adalbert Stifter-Straße wird stadtauswärts eine Einbahnregelung eingerichtet. Am 1. November wird diese Regelung auf die Osternberger Straße ausgeweitet.

Auch im Nizefeldweg gilt stadtauswärts eine Einbahnregelung, damit entlang des Fahrbahnrands geparkt werden kann.

Entlang der Friedhofstraße sowie der Osternberger Straße zwischen Adalbert Stifter-Straße und Gärtnerei Ober werden Halte- und Parkverbote verhängt.

Erweiterte Regelungen am Allerheiligentag

Am 1. November gelten die Verkehrsbeschränkungen von 8 bis 18 Uhr. Zusätzlich wird in der Osternberger Straße stadtauswärts eine Einbahnregelung eingeführt.

Die Verkehrsmaßnahmen werden vor Ort durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Quelle: https://www.braunau.at/Verkehrsregelung_zu_Allerheiligen

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