Einbahnregelungen werden oft missachtet

Mathias FischerMathias Fischer
Halteverbotsschild in einer österreichischen Ortschaft mit gelben Häusern und einem dunklen Auto
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

In der Friedhofstraße und der Marktstraße gelten Einbahnregelungen, die derzeit nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Die Gemeinde appelliert an die Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass sowohl in der Friedhofstraße als auch in der Marktstraße Einbahnregelungen bestehen, die aktuell nicht von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Friedhofstraße nur bergab befahrbar

In der Friedhofstraße ist nach dem Friedhof eine Einbahnregelung in Kraft. Die Straße darf ausschließlich bergab in Richtung Baesbergstraße befahren werden.

Neue Regelung in der Marktstraße

Seit kurzem ist auch die Marktstraße als Einbahn ausgewiesen. Die Durchfahrt ist nur vom ehemaligen ADEG in Richtung Lagerhaus gestattet.

Zusätzlich dürfen Fahrzeuge von der Firma Schadner auf den Parkplatz der Wohnungsanlage zufahren. Eine Weiterfahrt darüber hinaus ist nicht erlaubt.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer, die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen einzuhalten und auf die entsprechende Beschilderung zu achten. Die Einhaltung der Verkehrsregelungen trage wesentlich zur Sicherheit und zu einem reibungslosen Verkehrsablauf bei.

Einbahn-Straßenschild mit Pfeil nach links vor einem Haus und einer Hecke
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau
Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" auf einem Weg mit Baum und Mauer
© Marktgemeinde Hofstetten-Grünau

Quelle: https://www.hofstetten-gruenau.gv.at/Einbahnregelungen_in_der_Friedhofstrasse_und_Marktstrasse

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