Eitzing führt elektronische Amtssignatur ein

Mona HopfingerMona Hopfinger
Digitale Signaturprüfung am Tablet und ein Dokument mit Siegel und Unterschrift
© Mit KI (Gemini) generiert

Die oberösterreichische Gemeinde Eitzing nutzt seit 17. September 2024 eine elektronische Amtssignatur für behördliche Dokumente. Bürger können die Echtheit von Bescheiden und Erledigungen online überprüfen.

Die Gemeinde Eitzing setzt seit 17. September 2024 auf eine rechtsgültige elektronische Unterschrift für amtliche Schriftstücke. Die Amtssignatur wird auf Bescheide und andere behördliche Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht.

Für Empfänger ist durch die Bildmarke der Behörde – vergleichbar einem Rundstempel – sowie einen entsprechenden Hinweis erkennbar, dass es sich um ein amtliches Dokument der Dienststelle handelt. Die Gemeinde stellt Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für Ausdrucke zur Verfügung.

Aufbau und Prüfung der Signatur

Die Amtssignatur besteht aus drei Elementen: der Bildmarke, einem Hinweis auf die amtliche Signierung sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und dessen Ausdruck. Die Veröffentlichung der Bildmarke erfolgt gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes.

Liegt das Dokument in elektronischer Form vor, kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden. Ein signiertes Dokument zur Veröffentlichung ist auf der Website der Gemeinde verfügbar.

Verifikation von Ausdrucken

Ausgedruckte Dokumente können bei der Gemeinde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Nach Vorlage des vollständigen Ausdrucks stellt die Behörde fest, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage kann persönlich, per E-Mail mit gescanntem Dokument oder postalisch erfolgen. In beiden schriftlichen Fällen ist der Betreff „Prüfung der digitalen Signatur“ anzugeben. Für Verifikationsanfragen steht die Gemeinde unter der Telefonnummer +43 7752 83037 oder per E-Mail an gemeinde@eitzing.ooe.gv.at zur Verfügung.

Die Gemeinde Eitzing hat ihren Sitz am Kirchenplatz 1 in 4970 Eitzing. Die Amtsstunden sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07.30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 07.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

Quelle: https://www.eitzing.at/Amtssignatur_1

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