Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll

Alte Smartphones, Föhne oder Geschirrspüler dürfen nur an befugte Sammelstellen abgegeben werden. Die Stadtwerke Gleisdorf erinnern daran, dass die Weitergabe an illegale Sammler verboten ist.
Jährlich kommen in österreichischen Haushalten neue Elektrogeräte dazu. Die ausgedienten Modelle landen jedoch häufig im Keller oder auf dem Dachboden, werden an illegale Altstoffsammler übergeben oder über den Restmüll entsorgt. Beides ist verboten, letzteres auch gefährlich.
Dabei enthalten viele Elektrogerät wertvolle Rohstoffe. In einem Smartphone steckt mehr Gold als in einer Tonne Golderz, wie die Stadtwerke Gleisdorf in einer aktuellen Information mitteilen. Auch in Geschirrspülern oder Föhnen sind Wertstoffe verbaut, die dem Recycling-Kreislauf zugeführt werden können.
Abgabe nur an befugte Sammelstellen
Elektroaltgeräte müssen bei Sammelstellen wie dem ASZ Albersdorf abgegeben werden. Seit 2002 schreibt das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Sammler und Abfallbehandler übergeben werden dürfen.
Die Weitergabe an unbefugte Personen ist illegal. Wer alte Elektrogeräte korrekt entsorgt, schont Ressourcen und ermöglicht die Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe.
Quelle: https://www.gleisdorf.at/abfall-infos-der-stadtwerke-gleisdorf-im-oktober_9044_188.htm
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