Engelhartszell: Nachtragsvoranschlag 2026 liegt auf

Mona HopfingerMona Hopfinger
Marktgemeinde Engelhartszell: Haushaltseinsicht mit Finanzplänen und Gemeindeamt
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Marktgemeinde Engelhartszell hat den Entwurf für den Nachtragsvoranschlag 2026 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Bis 23. September können Bürger mit berechtigtem Interesse Einwendungen einbringen.

Der Entwurf des Nachtragsvoranschlags der Marktgemeinde Engelhartszell für das Jahr 2026 kann ab sofort im Gemeindeamt eingesehen werden. Die Auflagefrist beträgt eine Woche und endet am 23. September 2026.

Die Einsichtnahme ist während der Amtsstunden möglich. Das Marktgemeindeamt hat montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet, dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einwendungen möglich

Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, haben die Möglichkeit, innerhalb der Auflagefrist schriftlich Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen. Die Kundmachung erfolgt gemäß der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1990.

Die Gemeinde stellt neben der Kundmachung auch den vollständigen Nachtragsvoranschlag sowie den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2030 als Download zur Verfügung.

Quelle: https://www.engelhartszell.at/Kundmachung_Nachtragsvoranschlag_2025

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