Erlauf: Anrainer müssen Bäume und Sträucher zurückschneiden

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Marktgemeinde Erlauf ruft Grundstückseigentümer dazu auf, überhängende Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Straßen zurückzuschneiden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden an Fahrzeugen.

Die Marktgemeinde Erlauf erinnert Anrainer daran, dass sie für das Freischneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen und Güterwegen verantwortlich sind. Die Vegetation ist wieder stark gewachsen und ragt vielerorts in Verkehrswege und das Lichtraumprofil hinein.

Für die Freihaltung des Luftraums oberhalb und neben den Verkehrsflächen ist jener Grundstückseigentümer zuständig, auf dessen Grund die Bäume, Sträucher oder Hecken stehen. Als Grundsatz gilt: Grundgrenze gleich Schnittgrenze.

Unterschiedliche Vorgaben für Ortsgebiet und Freiland

Im Ortsgebiet muss direkt an der Grundgrenze zum öffentlichen Gut geschnitten werden. Auch Straßenbeleuchtungskörper sind von Bewuchs freizuhalten. Im Freilandbereich und auf Güterwegen gelten strengere Anforderungen: Hier müssen die Straßen 1,5 Meter vom Asphaltrand und mindestens 4,50 Meter hoch von Holzvegetation freigeschnitten werden.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anrainer als Eigentümer des Baumes für Schäden an Fahrzeugen haftet, die durch nicht ordentlich ausgeschnittene Bäume und Sträucher entstehen. Als Beispiel nennt die Gemeinde etwa die Müllabfuhr.

Kontakt zur Marktgemeinde Erlauf: Melker Straße 1, 3253 Erlauf, Telefon 02757 6221, E-Mail erlauf@friedensgemeinde.at. Für Kanal- und Wassergebrechen steht die Nummer +43 676 9264166 zur Verfügung.

Quelle: https://www.friedensgemeinde.at/Baum-_Strauchschnitt_entlang_oeffentlicher_Strassen_1

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