Ermittlungen nach Tod von Baby im Grazer Uniklinikum

Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen fahrlässiger Tötung nach dem Tod eines ungeborenen Kindes im LKH-Uniklinikum. Eine hochschwangere Frau war vor knapp drei Wochen mit auffälligen Herztönen und nachlassenden Kindesbewegungen eingeliefert worden.
Die Staatsanwaltschaft Graz hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingeleitet, nachdem ein ungeborenes Kind im Grazer LKH-Uniklinikum verstorben ist. Eine Gynäkologin hatte die hochschwangere Frau vor knapp drei Wochen wegen auffälliger Herztöne und nachlassender Kindesbewegungen ins Spital überwiesen. Nach einer Untersuchung wurde die Patientin zur Überwachung im Krankenhaus behalten. Bei einer neuerlichen Untersuchung am darauffolgenden Tag stellte sich heraus, dass das Kind im Mutterleib gestorben war.
Im Zentrum der Ermittlungen steht die Frage, ob zu lange zugewartet und dadurch das Leben des Babys gefährdet wurde. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Arzt sowie mögliche weitere, noch unbekannte Personen, wie Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, am Mittwoch gegenüber der APA bestätigte. Er bezog sich dabei auf eine Online-Meldung der „Kronen Zeitung“. Erste Einvernahmen seien bereits durchgeführt worden.
Vorwurf der Dokumentenänderung
Ein zusätzlicher Vorwurf lautet, dass der Überweisungsschein der Gynäkologin nach dem Tod des Kindes im Krankenhaus verändert worden sein soll. Die steirische Spitalsgesellschaft KAGes wies die Anschuldigungen gegenüber der APA entschieden zurück und bezeichnete den Verlauf als schicksalhaft. Ab der Aufnahme der Patientin sei „eine allen Standards entsprechende sorgfältige Betreuung der Schwangeren sowie die Anwendung aller notwendigen Überwachungsmaßnahmen mittels CTG und Ultraschall“ erfolgt. Der tragische Todesfall sei intern umgehend untersucht worden.
„In aller Deutlichkeit weisen wir Behauptungen zurück, wonach es zu Änderungen am Überweisungsschein gekommen sei. Wie die Behandlung der Patientin erfolgte auch die Patientendokumentation ordnungsgemäß“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es gehört zu den schicksalsschweren Situationen in der Geburtshilfe, wenn ein Kind im Mutterleib verstirbt. Denn es zeigt uns trotz allem Fortschritts die Grenzen der modernen Medizin auf. Wir bedauern den tragischen Ausgang der Schwangerschaft der Patientin sehr“, wurde weiters festgehalten.
Quelle: APA
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