Europarat fordert mehr Schutz für Minderheitensprachen

Der Europarat attestiert Österreich zwar ein gut entwickeltes System zum Schutz von Minderheitensprachen, sieht aber Nachholbedarf. Ein Sachverständigenausschuss verlangt in seinem aktuellen Evaluierungsbericht Verbesserungen in Bildung, Verwaltung und Justiz.
Der jüngste Evaluierungsbericht des Sachverständigenausschusses des Europarats bescheinigt Österreich ein gut funktionierendes System zur Förderung von Minderheitensprachen sowie einen kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Volksgruppen. Zugleich weist das Gremium auf Handlungsbedarf in mehreren Bereichen hin.
Defizite im Bildungsbereich
Nach Einschätzung der Experten mangelt es insbesondere im Bildungswesen an ausreichend ausgebildeten zweisprachigen Pädagoginnen und Pädagogen, vor allem in Kindergärten und Vorschuleinrichtungen. Darüber hinaus stünden nicht genügend geeignete Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Obwohl es zuletzt Verbesserungen gegeben habe, sei das Medienangebot für Minderheitensprachen weiterhin unterschiedlich stark ausgeprägt.
Auch bei der Verwendung von Burgenlandkroatisch, Ungarisch und Slowenisch im Kontakt mit Gerichten und Behörden sehen die Experten weiteres Entwicklungspotenzial. Für die Steiermark und Wien wird zudem ein stärker strukturierter und vorausschauender Ansatz gefordert. Aufmerksamkeit widmet der Bericht auch der Komenský-Schule in Wien. Die Bildungseinrichtung, die von Kindergarten bis zur Sekundarstufe Unterricht in Tschechisch und Slowakisch anbietet, gilt als Vorzeigemodell, ist jedoch nach wie vor mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Der Ausschuss spricht sich daher für eine langfristige Lösung gemeinsam mit den Betroffenen aus.
Forderung nach langfristigen Maßnahmen
Empfohlen werden eine stärker strukturierte Förderpolitik sowie Maßnahmen zur Sicherung qualifizierter Lehrkräfte. Darüber hinaus solle die amtliche Verwendung der Minderheitensprachen weiter ausgebaut werden. Auch das Bewusstsein für die Sprachen und Kulturen der Volksgruppen als Teil des österreichischen Kulturerbes müsse sowohl im Bildungsbereich als auch in den Medien stärker verankert werden.
Charta seit 2001 gültig
Die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen gilt in Österreich seit Oktober 2001. Als Minderheitensprachen der anerkannten Volksgruppen werden Burgenlandkroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch und Romani erfasst.
Positiv hebt der Bericht hervor, dass das österreichische Parlament anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Volksgruppengesetzes im Jahr 2026 mehrere Initiativen gesetzt hat, um die Sichtbarkeit der Volksgruppen und ihrer Sprachen zu stärken. Ebenso werden die Bemühungen des Burgenlands und Kärntens gewürdigt, Minderheitensprachen in Bildung, Verwaltung und im öffentlichen Leben stärker zu verankern.
Nach Angaben des Ausschusses sind alle sechs Minderheitensprachen in der österreichischen Medienlandschaft präsent. Einen wesentlichen Beitrag dazu leiste der ORF, ergänzt durch Zeitungen, Online-Medien und soziale Plattformen. Positiv bewertet wird auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, die zahlreiche Bildungs- und Kulturprojekte umfasst.
Quelle: APA
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