Ex-Heimkind fordert 30.000 Euro Schadenersatz vom Land

Ein 45-Jähriger, der nach eigenen Angaben in Kärntner Heimen missbraucht wurde, verklagt das Land auf weitere 30.000 Euro Schadenersatz. Die Verhandlung findet am Freitag statt, so der ORF.
Der Kläger leidet nach eigenen Angaben an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Bereits ausgezahlt wurden ihm 18.000 Euro an Heimopferentschädigung, zudem erhält er eine Heimopferrente und Therapiestunden.
Vorwurf: Missbrauchssystem in Kärnten
Andreas K. sieht den verurteilten Kinderarzt Franz Wurst lediglich als Spitze des Eisbergs. Hinter ihm hätten sich in Kärnten weitere Täter verstecken können. Zu viele Personen hätten bei einem Missbrauchssystem weggesehen, erklärte Andreas K. gegenüber dem ORF beim ersten Prozesstag im November 2025.
Seither kam es zu einem Richterwechsel. Die Verhandlung wird nun von Franz Kampl geleitet. Sein Anwalt Hubert Niedermayer betont: „Er möchte Entschädigung für das, was ihm widerfahren ist. Und wir reden hier von einem doch beträchtlichen körperlichen und teilweise auch sexuellem Missbrauch, der sich über Jahre in verschiedenen Heimen in Kärnten zugetragen hat.“
Oberstaatsanwaltschaft Graz prüft Causa
In der Causa Landesjugendheim Rosental prüft die Oberstaatsanwaltschaft Graz derzeit die strafrechtliche Relevanz. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte mehrere Verfahren unter anderem wegen Verjährung eingestellt. Eine Antwort aus Graz steht noch aus, so Niedermayer.
Der Anwalt des Landes, Hannes Walder, betont, dass Straf- und Zivilprozess unabhängig voneinander zu betrachten seien. Die Verhandlung am Freitag könnte daher rasch beendet sein. Der Kläger müsse zunächst die Schlüssigkeit seiner Klage darlegen.
Walder erklärt: „Deswegen liegt der Ball jetzt einmal beim Kläger. Und wenn die Klage schlüssig gestellt wird, was ja der Auftrag des Gerichtes ist, dann wird man sich mit dem näher auseinandersetzen können.“ Es sei zu klären, warum das Land für dritte Personen einstehen solle, die mit dem Land in keiner oder keiner hinreichenden Rechtsbeziehung stünden.
Außergerichtliche Einigung möglich
Der Richter wird bei der Verhandlung auch prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein und die Klage durchkommen, wird ein weiterer Prozess-Fahrplan festgelegt. Neben dem Betroffenen sollen dann auch weitere Zeugen befragt werden.
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